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Kontaktformulare und Informationen zu den Themen ...

... Einführung einer personenbezogenen Jahresgebühr - Anschreiben an alle Eigentümerinnen und Eigentümer

Im Juli 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg die Einführung einer personenbezogenen Jahresgebühr für abfallwirtschaftliche Leistungen in den nächsten Jahren beschlossen.
Zukünftig wird sich die Jahresgebühr nach der Anzahl, der auf dem jeweiligen Grundstück gemeldeten Personen richten. Das Volumen des Restabfallbehälters ist dann nicht mehr maßgeblich.

Diese Änderung versetzt die Stadt in die Lage, eine größtmögliche Gebührenstabilität zu erreichen. Die Haushalte profitieren künftig von schwankungsarmen Gebühren und einer guten Planbarkeit der individuellen Kosten. Die vielfältigen Kostenanreize zur Abfallvermeidung können auch mit der Änderung weiterhin angeboten werden.

Die Gebühren für den Restabfall setzen sich aus Jahres- und Leistungsgebühr zusammen.

Die momentane Bemessungsgrundlage der Jahresgebühr ist das Restabfallvolumen. Diese Grundlage bildet jedoch nicht die tatsächlichen Leistungen ab, die die Jahresgebühr finanziert.
In den nächsten Jahren wird das Restabfallvolumen im Verhältnis zur Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Heidelbergs weiter sinken. Das führt automatisch zu Gebührenerhöhungen. Um diese Auswirkung zu verhindern ist eine Änderung des Bemessungsfaktors der Jahresgebühr notwendig.
Der Gemeinderat hat daher der Einführung einer personenabhängigen, grundstücksbezogenen Jahresgebühr zugestimmt. Die Jahresgebühr richtet sich dann nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Die Wahlmöglichkeiten bei den Serviceleistungen der Restabfallbehälter sind weiterhin gegeben. Damit bleiben auch alle Anreize um Abfälle einzusparen bestehen.

Jahresgebühr und Leistungsgebühr - Was ist darunter zu verstehen?

Die Jahresgebühr umfasst alle abfallwirtschaftlichen Leistungen, für die keine gesonderte Gebühr erhoben wird (unter anderem Sammlung von Bio- und Papierabfällen, Sperrgut, Betrieb von fünf Recyclinghöfen, Abfallberatung). Sie berechnet sich bisher auf Grundlage der Anzahl und Größe der jeweiligen Restabfallbehälter.
Die Leistungsgebühr errechnet sich anhand des Entsorgungsrhythmus, der Tonnengröße und der gewählten Serviceart (Teil- oder Vollservice inklusive Komfortstufen).
 

Werden die Restabfallbehälter gemeinsam von privaten Haushalten und Gewerbebetrieben genutzt - Rückantwort notwendig

Zur Vorbereitung der Umstellung auf eine personenbezogenen Jahresgebühr ist von den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern eine Information erforderlich, ob die Restabfallbehälter auch von eventuell vorhandenen Gewerbebetrieben mit genutzt werden. Die Rückmeldung ist Online über den Erhebungsbogen für gemeinsam genutzte Restabfallbehälter möglich.

Hier gibt es weitere Informationen zum Thema

... Leerung der Abfallbehälter

... Sperrgut

... Recyclinghöfe und Wertstoffe

... Sauberkeit in der Stadt

... Abfallvermeiden, Abfalltrennung, Abfallberatung

Info

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