Bundestagswahl 2021
Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Gewählt werden die 598 Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages.
Überhangmandate sind möglich.
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt.
Heidelberg gehört zum Wahlkreis Nummer 274, der folgende Städte und Gemeinden umfasst:
Stadt Heidelberg, Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Stadt Eppelheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Stadt Weinheim.
Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 274 Heidelberg hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2021 die nachgenannten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26. September 2021 zugelassen:
Weitere Informationen finden Sie in der Öffentlichen Bekanntmachung.
Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
Außerdem sind auch diejenigen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind, anders als bei der Europawahl, auch dann nicht wahlberechtigt, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Jede Wählerin/ jeder Wähler hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird der/die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die für die Bundestagswahl am 26. September 2021 in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen sind, wird bis spätestens bis 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 5. September 2021 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.
Wer bis zu dem vorgenannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 58-42220 erkundigen.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.
Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, können daraufhin innerhalb der Einsichtsfrist (Montag, 6. September 2021 bis Freitag, 10. September 2021 während den Öffnungszeiten (Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr) bei der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Die Frist zur Antragstellung, online und auf sonstigen Wegen, endete gesetzlich am Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an die Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 25. September 2021 von 10 bis 12 Uhr durch die Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 26. September 2021, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220 oder per Mail wahldienststelle@heidelberg.de.
Wer für die Bundestagswahl wahlberechtigt ist, kann nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 5. September 2021 zugestellt wird.
Wahlberechtigte, die sich innerhalb Heidelbergs nach dem 15. August 2021 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder ihres Personalausweises/Reisepasses wählen. Wer anders wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Dieser kann bei den Bürgerämtern ab dem 16. August 2021 beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 24. September 2021; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet. In allen Bürgerämtern kann auch direkt per Briefwahl gewählt werden. Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können unter anderem mittels QR-Code oder per online-Antrag beantragt werden.
Die Wahlberechtigten sollten die Wahlunterlagen rechtzeitig zurückschicken oder einwerfen. Wichtig ist, dass alle Briefwählerinnen und Briefwähler bei der Beantragung der Unterlagen die Zustelladresse ab Mitte August angeben. Denn die Briefwahlunterlagen werden entsprechend dieser Angabe weltweit verschickt.
Alle Briefwählerinnen und Briefwähler sollten ihren Wahlbrief so schnell als möglich zurücksenden, weil nur die ausgezählt werden, die am Wahlsonntag vor 18 Uhr bei der Wahldienststelle eingegangen sind. Die Briefe werden bei Standardversand im Bundesgebiet über die Deutsche Post AG kostenfrei befördert. Kosten für andere Zusteller oder besondere Versendungsformen wie zum Beispiel durch Eilbrief oder Versandkosten aus dem Ausland sind selbst zu tragen.
An der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, sollen alle Wahlberechtigten gleichberechtigt teilnehmen können. Folgende Informationen rund um die Wahl sind für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen wichtig:
Der Bundeswahlleiter stellt hier Informationen für Wählerinnen und Wähler zur Verfügung.