Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Wahldienststelle Heidelberg
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg

Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Wer wird gewählt?

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die 598 Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages.
Überhangmandate sind möglich.
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. 
Heidelberg gehört zum Wahlkreis Nummer 274, der folgende Städte und Gemeinden umfasst:
Stadt Heidelberg, Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Stadt Eppelheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Stadt Weinheim.

Wer kann gewählt werden?

Wer kann gewählt werden?

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 274 Heidelberg hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2021 die nachgenannten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26. September 2021 zugelassen:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Bewerber: Alexander Föhr
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bewerberin: Elisabeth Krämer
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Bewerberin: Dr. Franziska Brantner
  • Freie Demokratische Partei (FDP), Bewerber: Tim Nusser
  • Alternative für Deutschland (AfD), Bewerber: Dr. Malte Kaufmann
  • DIE LINKE (DIE LINKE), Bewerberin: Zara Kızıltaş
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), Bewerber: Franziskus Schmitz
  • FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER), Bewerber: Daniel Brenzel
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), Bewerber: Bernhard Schweigert
  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis), Bewerber: Ulrich Becker
  • Partei der Humanisten (die Humanisten), Bewerber: Wasilios Vlachopoulos
  • Volt Deutschland (Volt), Bewerberin: Verena Willaredt
  • Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW), Bewerberin: Dr. Friederike Benjes

Weitere Informationen finden Sie in der Öffentlichen Bekanntmachung.

Wahlberechtigt

Wer ist wahlberechtigt?

Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Außerdem sind auch diejenigen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind, anders als bei der Europawahl, auch dann nicht wahlberechtigt, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland leben. 

Wie wird gewählt?

Wie wird gewählt?

Jede Wählerin/ jeder Wähler hat zwei Stimmen:

Mit der Erststimme wird der/die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. 

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Wann geht die Wahlbenachrichtigung zu?

Wann erhalte ich eine Wahlbenachrichtigung?

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die für die Bundestagswahl am 26. September 2021 in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen sind, wird bis spätestens bis 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 5. September 2021 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.
 
Wer bis zu dem vorgenannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 58-42220 erkundigen.
 
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.
 
Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, können daraufhin innerhalb der Einsichtsfrist (Montag, 6. September 2021 bis Freitag, 10. September 2021 während den Öffnungszeiten (Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr) bei der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Die Frist zur Antragstellung, online und auf sonstigen Wegen, endete gesetzlich am Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an die Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
  
Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 25. September 2021 von 10 bis 12 Uhr durch die Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 26. September 2021, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
 
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
 
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220 oder per Mail wahldienststelle@heidelberg.de.

Was ist bei Umzug zu beachten?

Was ist bei Umzug zu beachten?

Wer für die Bundestagswahl wahlberechtigt ist, kann nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 5. September 2021 zugestellt wird.
Wahlberechtigte, die sich innerhalb Heidelbergs nach dem 15. August 2021 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder ihres Personalausweises/Reisepasses wählen. Wer anders wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Dieser kann bei den Bürgerämtern ab dem 16. August 2021 beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 24. September 2021; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet. In allen Bürgerämtern kann auch direkt per Briefwahl gewählt werden. Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können unter anderem mittels QR-Code oder per online-Antrag beantragt werden.

Was ist bei der Rücksendung der roten Wahlbriefe zu beachten?

Was ist bei der Rücksendung der roten Wahlbriefe zu beachten?

Die Wahlberechtigten sollten die Wahlunterlagen rechtzeitig zurückschicken oder einwerfen. Wichtig ist, dass alle Briefwählerinnen und Briefwähler bei der Beantragung der Unterlagen die Zustelladresse ab Mitte August angeben. Denn die Briefwahlunterlagen werden entsprechend dieser Angabe weltweit verschickt.

Alle Briefwählerinnen und Briefwähler sollten ihren Wahlbrief so schnell als möglich zurücksenden, weil nur die ausgezählt werden, die am Wahlsonntag vor 18 Uhr bei der Wahldienststelle eingegangen sind. Die Briefe werden bei Standardversand im Bundesgebiet über die Deutsche Post AG kostenfrei befördert. Kosten für andere Zusteller oder besondere Versendungsformen wie zum Beispiel durch Eilbrief oder Versandkosten aus dem Ausland sind selbst zu tragen.

Gibt es rollstuhlgerechte Wahlgebäude in Heidelberg?

Informationen für Menschen mit Behinderungen

An der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, sollen alle Wahlberechtigten gleichberechtigt teilnehmen können. Folgende Informationen rund um die Wahl sind für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen wichtig:

  • Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen:

    Bei der Bundestagswahl können blinde und sehbehinderte Menschen mit Hilfe einer sogenannten Stimmzettelschablone und einer Audio-CD ihr Votum selbstbestimmt und barrierefrei abgeben. Kostenlose Stimmzettelschablonen und Hörinformationen zur Bundestagswahl können bei der Geschäftsstelle des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins angefordert werden:
    Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K., Augartenstraße 55, 68165 Mannheim, Telefon 0761 36122, E-Mail: info@bbsvvmk.de.
    Allen Empfängern von Blindenhilfe schickt die Stadt Heidelberg die Schablone direkt und kostenfrei zu.
  • Rollstuhlgerechte Wahllokale:

    Der Großteil der Wahllokale ist für behinderte Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Rubrik Wahlgebäude in Heidelberg). Menschen, die in einem barrierefreien Wahlraum wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen zuvor einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit diesem Wahlschein können sie in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
     
    Neben der Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, haben Sie auch die Möglichkeit in jedem Bürgeramt während der Öffnungszeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder Ihres Ausweises die Unterlagen zu beantragen.
    Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 26. September 2021, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 06221 58-42220 erfragen.

Bundeswahlleiter

Informationen des Bundeswahlleiters

Der Bundeswahlleiter stellt hier Informationen für Wählerinnen und Wähler zur Verfügung.

Infos Wahlbezirke

Informationen für Parteien zu den Wahlbezirken

Die Shape-Files zu den Wahlbezirken bei der Bundestagswahl 2021 finden Sie hier (279 KB)

Die Shape-Files zu den Wahlbezirken bei der Bundestagswahl 2017 finden Sie hier (279 KB)

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