Für stabile Abfallgebühren in der Zukunft
Einführung einer personenbezogenen Jahresgebühr
Das Abfallgebühren der Stadt Heidelberg bestehen aus zwei Komponenten:
- einer festen Jahresgebühr (Einheitsgebühr) für jeden Haushalt
- einer Leistungsgebühr für die Restabfallentsorgung (verbrauchsabhängig).
Im Juli 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg die Einführung einer personenbezogenen Jahresgebühr für abfallwirtschaftliche Leistungen in den nächsten Jahren beschlossen.
Zukünftig wird sich die Jahresgebühr nach der Anzahl, der auf dem jeweiligen Grundstück gemeldeten Personen richten. Das Volumen des Restabfallbehälters ist dann nicht mehr maßgeblich.
Diese Änderung versetzt die Stadt in die Lage, eine größtmögliche Gebührenstabilität zu erreichen. Die Haushalte profitieren künftig von schwankungsarmen Gebühren und einer guten Planbarkeit der individuellen Kosten. Die vielfältigen Kostenanreize zur Abfallvermeidung können auch mit der Änderung weiterhin angeboten werden.
Die Abfallgebühren sollen zudem zum 1. Januar 2026 moderat um 5 % erhöht werden. Darüber entscheidet in den kommenden Wochen noch der Gemeinderat.
Die Rückmeldung ist Online über den Erhebungsbogen für gemeinsam genutzte Restabfallbehälter möglich.
Als PDF zum Herunterladen
Erhebungsbogen für die Nutzung der Restabfallbehälter (177 KB)
Wie setzen sich meine Abfallgebühren zusammen?
Sie setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: der Jahresgebühr und der Leistungsgebühr.
Was ist die Jahresgebühr?
Die Jahresgebühr lässt sich mit einer Grundgebühr vergleichen. Mit ihr werden grundlegende Kosten (die sogenannten Vorhaltekosten) gedeckt. Dies sind alle Kosten für den öffentlich-rechtlichen Entsorger, die unabhängig der Nutzungsintensität der Bürgerinnen und Bürger anfallen und für die keine separate Gebühr erhoben wird.
Über die Jahresgebühr werden beispielsweise folgende Leistungen abgedeckt:
- Sammlung und Verwertung von Bioabfall und Grünschnitt
- Sammlung und Verwertung von Papier
- Sammlung und Entsorgung von Sperrgut auf Abruf - 2x jährlich pro Haushalt bis zu 3 m³
- Betrieb von fünf Recyclinghöfen (47 Stunden pro Woche geöffnet)
- Entsorgung von wildem Müll
- Abfallberatung und Kundenservicetelefon
- Information für Abfallvermeidung
- Schadstoffsammlung
- Weihnachtsbaumsammlung
- Bereitstellung von Abfallbehältern
Was ist die Leistungsgebühr?
Mit der Leistungsgebühr werden die individuellen Entsorgungskosten abgedeckt. Wie hoch die persönliche Leistungsgebühr ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Wie oft wird der Behälter geleert (=Entsorgungsrhythmus), z.B. wöchentlich oder 14-täglich
- Wie groß ist der Behälter (=Entsorgungsvolumen), z.B. 120-Liter oder 660-Liter
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Abfälle sehr gut trennen oder auch Abfälle vermeiden, können über die Leistungsgebühr die Höhe ihrer Abfallgebühr beeinflussen.
Was bedeutet "personenbezogene" Jahresgebühr?
Die Kosten der Jahresgebühr werden ins Verhältnis zur Heidelberger Einwohnerzahl gesetzt. Dadurch wird eine Gebühr pro Einwohner erhalten. Die Grundstückseigentümer erhalten, entsprechend der auf ihrem Grundstück gemeldeten Personen, eine Jahresgebühr.
Beispiel: Auf einem Grundstück sind fünf Personen gemeldet, dann wird die Jahresgebühr für fünf Personen zu Grunde gelegt.
Warum wird die personenbezogene Jahresgebühr eingeführt?
Es soll eine transparente und gerechte Kostenverteilung geschaffen werden. Hauptziel ist es, die Gebühren in Heidelberg stabil zu halten und Kostensprünge zu vermeiden. Durch die Einführung der personenbezogenen Jahresgebühr werden die Vorhaltekosten auf alle Nutzerinnen und Nutzer der abfallwirtschaftlichen Leistungen in Heidelberg nach dem gleichen Maßstab (nach Anzahl der Personen) aufgeteilt.
Bisher war die Jahresgebühr an das Behältervolumen des Restabfallbehälters geknüpft. Die Orientierung am Behältervolumen führt bei steigenden Kosten in der Abfallwirtschaft (z. B. steigende Entsorgungskosten, höhere Sachkosten) und sinkenden Abfallmengen zu kontinuierlichen Erhöhungen der Gebühren. Die Verteilung der Vorhaltekosten aller abfallwirtschaftlichen Angebote – auch der gebührenfreien - sollen entsprechend dem Nutzungsverhalten verteilt werden.
Muss ich die bei mir gemeldeten Personen der Abfallwirtschaft melden?
Sie müssen als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer keine Meldungen gegenüber der ASZ Heidelberg vornehmen. Es gibt eine Schnittstelle zwischen dem Einwohnermeldewesen und dem abfallwirtschaftlichen Fachprogramm für die Gebührenabrechnung, die bereits in vielen Städten und Landkreisen eingesetzt wird. Über diese Schnittstelle werden die An- und Abmeldungen auf einem Grundstück automatisiert und stichtagsgenau weitergegeben. Bitte achten Sie auf die gesetzliche Pflicht, dass sich Personen bei einem Ein- oder Auszug beim Bürgeramt an- beziehungsweise abmelden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Mieterinnen und Mieter auf diese Pflicht hinzuweisen.
Was mache ich, wenn die Personenzahl auf dem Gebührenbescheid nicht korrekt ist?
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt, um etwaige An- oder Abmeldungen nachvollziehen zu können.
Erhalte ich als Eigentümerin oder als Eigentümer Auskunft über die Anzahl der bei mir gemeldeten Personen?
Bei der ASZ Heidelberg können Sie diese Daten nicht erfragen. Die ASZ erhält vom Bürgeramt ausschließlich die Information, wieviele Personen auf dem Grundstück gemeldet sind. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes können Sie beim Bürgeramt eine Auskunft über die auf Ihrem Grundstück gemeldeten Personen erhalten.
Wie werden Kinder bei der personenbezogenen Jahresgebühr berücksichtigt?
Jede gemeldete Person, also auch Kinder, werden in der Jahresgebühr berücksichtigt.
Wie wird ein Zweitwohnsitz berücksichtigt?
Die Vorhaltekosten fallen für jedes Grundstück in Heidelberg an, das an die Abfallentsorgung angeschlossen ist. Aus diesem Grund wird grundsätzlich für einen Zweitwohnsitz oder bei längerer Abwesenheit die personenbezogene Jahresgebühr erhoben.
Zahlt jede Person in meinem Haushalt den vollen Betrag oder gibt es eine Staffelung?
Die Jahresgebühr berücksichtigt eine Degression. Je mehr Personen in einem Haushalt zusammenwohnen, desto geringer sind die Kosten pro Person. Der Grund hierfür ist, dass die Vorhaltekosten gleich hoch sind, egal ob eine Person oder fünf Personen in einem Haus wohnen. Ab 10 Personen in einem Haushalt wird für jede weitere Person ein einheitlicher reduzierter Betrag erhoben.
Welche Vorteile habe ich durch eine personenbezogene Jahresgebühr?
Das Abfallgebührensystem wird mit der personenbezogenen Jahresgebühr vereinfacht und effizienter in der Abrechnung. Des Weiteren sorgt die personenbezogene Erhebung für eine gerechtere Kostenverteilung.
Was ändert sich bei Gewerbebetrieben?
Bei Gewerbebetrieben wird die Bemessungsgrundlage für die Jahresgebühr nicht geändert. Hier wird weiterhin das Volumen des Restabfallbehälters als Grundlage genutzt.
An wen muss ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen können Sie sich gerne montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr an die Hotline ASZ-Direkt unter 06221 58-29999 wenden. Außerhalb der telefonischen Kontaktzeiten sind wir per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de oder über das Kontaktformular auf der städtischen Homepage zu erreichen.
Warum werden die Gebühren erhöht und um wie viel?
Die Abfallgebühren müssen so bemessen sein, dass die erforderlichen Kosten gedeckt werden.
Auch der öffentlich-rechtliche Entsorger ist von den allgemeinen Preissteigerungen nicht ausgenommen, beispielsweise die steigende Entsorgungskosten, die Sachkosen bei der KFZ-Beschaffung, steigende Personalkosten und viele weitere Kostenarten. Aber auch sinkende Erlöse aus der Vermarktung der Wertstoffe sind zu verzeichnen. Daher werden die Gebühren zum 1. Januar 2026 über alle Gebührensätze hinweg um 5 % erhöht.
Die Abfallgebühren sind auch nach der Anpassung im Vergleich zu anderen Kommunen immer noch günstig. Der landesweite Durchschnitt lag im Jahr 2024 bei 196,70 Euro für eine vierköpfige Familie. Trotz der Gebührenerhöhung und der Umstellung auf die personenbezogen Jahresgebühr liegen in Heidelberg die jährlichen Abfallgebühren für die Jahre 2026 und 2027 für eine vierköpfige Familie zwischen 179,10 und 191,10 Euro pro Jahr.
Wie haben sich die Abfallgebühren in den letzten Jahren entwickelt?
| 2017 - 2018 |
gleichbleibend |
0,27 % |
| 2019 |
gleichbleibend |
0,99 % |
| 2020 - 2021 |
Gebührenerhöhung |
7,81 % |
| 2022 - 2023 |
Gebührenerhöhung |
4,18 % |
| 2024 |
Gebührenerhöhung |
6,73 % |
| 2025 |
gleichbleibend |
0,03 % |
| 2026 - 2027 |
Gebührenerhöhung |
5,08 % |
Zahle ich in Heidelberg mehr für meinen Abfall als in anderen Städten Baden-Württembergs?
In Heidelberg liegen die Abfallgebühren für eine vierköpfige Familie zwischen 179,10-191,10 Euro pro Jahr. Der landesweite Durchschnitt lag im Jahr 2024 bei 196,70 Euro für eine vierköpfige Familie.
Berücksichtigung findet immer der stark vereinfachte, sogenannte „Brezeltarif“. Die Gebühr für eine vierköpfige Familie soll nicht teurer sein als eine Laugenbrezel pro Tag (365 Tage x 1,00 € = 365 Euro).
Zum Vergleich (Quelle: Landesabfallbilanz 2024):
| Land Baden-Württemberg |
196,70 €/Jahr, vierköpfige Familie |
| Stadt Mannheim |
247 €/Jahr, vierköpfige Familie |
| Rhein-Neckar-Kreis |
234-267 €/Jahr, vierköpfige Familie |
| Neckar-Odenwald-Kreis |
208 € /Jahr, vierköpfige Familie |