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Gehwege selbst pflegen

Für viele ist sie ein Begriff: die Kehrwoche, also die regelmäßige Reinigung des gemeinsamen Hausflures oder anderer gemeinschaftlich genutzter Flächen. Was für den eigenen Hausflur gilt, lässt sich auch auf den Gehweg vor dem eigenen Grundstück übertragen. Dieser sollte möglichst vor einem Sonn- und Feiertag, zumindest jedoch einmal pro Woche gereinigt werden.

Es ist jedoch nicht immer ganz eindeutig, wer, wann, was und wie gereinigt werden muss. Auf diese Fragen erhalten Sie hier Antworten. Zur Vertiefung lohnt sich ein Blick in die städtische Satzung, in der die Reinigung, das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege geregelt ist.

Was muss gereinigt werden und wer muss reinigen?

Bitte kehren: Anwohnerin bei der Reingung ihres Gehweges.
Bitte kehren (Foto: Stadt Heidelberg)

Öffentliche Wege, Straßen und Treppen, die vor, hinter oder an den Seiten eines Grundstück entlang führen, müssen regelmäßig gereinigt werden. Das können reine Fuß- oder Fahrradwege und kleine Plätze sein. In einer Straße ohne Gehweg müssen die Anlieger ausgehend von der Grundstücksgrenze zwei Meter in die Straße hinein für Sauberkeit sorgen.

Zumindest vor den Sonn- und Feiertagen sollte zum Besen gegriffen werden. Natürlich bestimmt sich die Häufigkeit nach dem tatsächlichen Bedarf. Das kann bedeuten, dass einmal die Woche nicht ausreicht.

Wer ist für die Reinigung zuständig?

Verantwortlich für die Reinigung dieser Bereiche sind die Anliegerinnen und Anlieger, beziehungsweise die Eigentümerinnen und  Eigentümer des Grundstücks, an dem die Straße liegt.

Es hat sich jedoch als sinnvoll herausgestellt, die Reinigungsverpflichtung an stark frequentierten Straßen oder in den stark besuchten Fußgängerbereichen in den Zuständigkeitsbereich der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg zurückzugeben.

Wie sauber muss es sein?

Generell gilt, dass die Wege frei von Abfällen, Schmutz, Unkraut oder Laub sein müssen. Im Einzelnen bestimmt sich das Sauberkeitsniveau nach den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs und der öffentlichen Ordnung.

Straßenkehricht gehört übrigens in die eigene Restabfalltonne. Bitte geben Sie ihn auf keinen Fall in die Bioabfalltonne. Auch sollten Sie ihn nicht in einen öffentlichen Papierkorb werfen oder in die Straßenrinne schippen.

Leider sind Sie auch für den Hundekot vor Ihrer Haustüre zuständig. Oftmals ein ekliges Unterfangen ihn wegzuräumen. Die eigene Restmülltonne ist auch hier der richtige Entsorgungsweg.

Wie sieht das Ganze bei Schnee und Eis aus?

Das Team vom städtischen Winterdienst steht bei Schnee und Eis bereit und sorgt für freie Fahrt auf Straßen, Plätzen, Brücken und den Radwegen. Für die Gehwege sind jedoch die Anliegerinnen und Anlieger zuständig.

Bei Schnee und Eis heißt es daher früh aufstehen, um die Sicherheit des Fußgängerverkehrs zu gewährleisten. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über, bis 21 Uhr abends. Wenn es tagsüber schneit und Sie nicht zuhause sind, sollten Sie sich daher eine Stellvertretung fürs „Schneeräumen“ besorgen.

Weitere Infos zu Sonderfällen

Schneeräumen
Laubentsorgung

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