Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg
Hardtstraße 2
69124 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 99 00

Kontaktformular
Kundenportal Abfallwirtschaft
Infos zur Datenschutzgrundverordnung
Abfall aktuell

Stadt passt Abfallgebühren an: Jahresgebühr richtet sich ab 2026 nach Haushaltsgröße

Die Stadt Heidelberg fasst zum Ende des Jahres 2025 ihre Abfallwirtschaftsatzung neu. Die Gründe dafür sind zum einen ein geplanter moderater Anstieg der Abfallgebühren um fünf Prozent zum 1. Januar 2026. Zum anderen wird eine sogenannte personenbezogene Jahresgebühr in Heidelberg eingeführt. Diese richtet sich nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Grundlage dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2023, mit dem die Stadt eine einfachere und gerechtere Gebührenstruktur auf den Weg gebracht hat. Außerdem endet zum Jahreswechsel 2025 der aktuelle Bemessungszeitraum, sodass eine Neuberechnung der Abfallgebühren für die Jahre 2026 und 2027 erforderlich wird.

Über die Neufassung der dafür notwendigen Abfallwirtschaftssatzung berät zunächst der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 22. Oktober 2025. Die abschließende Entscheidung trifft der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. November 2025.

So setzen sich in Heidelberg die Abfallgebühren zusammen

Die Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg bietet eines der umfangreichsten Abfallgebührensysteme Baden-Württembergs an. Die Gebühren bestehen aus zwei Teilen:

  • der Jahresgebühr (auch Einheitsgebühr genannt)
  • der Leistungsgebühr (verbrauchsabhängiger Teil)

Die Jahresgebühr lässt sich mit einer Grundgebühr vergleichen. Sie deckt die sogenannten Vorhaltekosten ab – also alle Aufwendungen, die unabhängig vom jeweiligen Nutzungsverhalten anfallen und für die keine separate Gebühr verlangt wird. Dazu gehören etwa

  • die Kosten für die Sammlung und Verwertung von Papier, Bioabfall und Grünschnitt,
  • die Sammlung von Sperrmüll zweimal jährlich,
  • der Betrieb der fünf Recyclinghöfe und
  • die Abfallberatung und Informationen zur Abfallvermeidung.

Mit der Leistungsgebühr werden die individuellen Entsorgungskosten für den Restabfall festgelegt – abhängig von der Größe und Anzahl der Behälter, dem gewählten Abholrhythmus und der Serviceart. Auf diesen Teil der Gebühr haben die Heidelberger Haushalte selbst Einfluss: Wer Abfälle konsequent trennt und vermeidet, kann seine Kosten spürbar reduzieren.

So sollen Leistungs- und Jahresgebühr in Heidelberg berechnet werden

Die Gebühren werden bereits heute gestaffelt berechnet, da Haushalte unterschiedlich viel Abfall produzieren. Deshalb ist die Grundlage der Gebühren unterschiedlich:

Künftig soll die Jahresgebühr degressiv ausgestaltet werden. Das heißt: Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto geringer ist der Betrag pro Person. Damit wird erreicht, dass die Grundkosten nicht unverhältnismäßig steigen, wenn mehrere Personen in einem Haus leben. Beispiel: Sind fünf Personen auf einem Grundstück gemeldet, wird die Jahresgebühr für fünf Personen angesetzt. Die Leistungsgebühr wird linear auf die Größe des Abfallbehälters berechnet.

Gewerbebetriebe sind von der Änderung nicht betroffen: Die Bemessungsgrundlage für die Jahresgebühr wird nicht geändert. Hier bleibt das Behältervolumen weiterhin die Grundlage.

Warum die Umstellung auf eine personenbezogene Jahresgebühr erfolgt

Bisher war die Jahresgebühr in Heidelberg an das Behältervolumen des Restabfallbehälters gekoppelt. Da das Abfallaufkommen pro Kopf jedoch stetig sinkt, hätte dieses Modell künftig regelmäßig zu Gebührenerhöhungen geführt. Das möchte die Stadt vermeiden. Mit der neuen, personenbezogenen Jahresgebühr wird eine gerechtere Gebührenverteilung erreicht: Alle Bürgerinnen und Bürger tragen die Grundkosten der Abfallwirtschaft nach einem einheitlichen, nachvollziehbaren Maßstab – der Anzahl der gemeldeten Personen. So kann die Stadt Gebührenstabilität sichern und Kosten fair auf alle Nutzerinnen und Nutzer verteilen.

Abfallgebühren bleiben trotz Erhöhung unter dem Landesdurchschnitt

Die Abfallgebühren müssen stets so bemessen sein, dass die erforderlichen Betriebskosten gedeckt werden. Zum 31. Dezember 2025 läuft die aktuelle Abfallgebührenkalkulation aus. Die Gebühren werden daher neu berechnet. Wie viele andere Kommunen ist auch die ASZ Heidelberg von allgemeinen Preissteigerungen betroffen – etwa durch gestiegene Tariflöhne, höhere Personal- und Energiekosten sowie die CO<sub>2</sub>-Bepreisung auf die Entsorgung von Restabfall. Daher ist zum Jahresbeginn eine moderate Anpassung der Abfallgebühren um fünf Prozent vorgesehen. Trotz dieser Erhöhung liegen die Heidelberger Abfallgebühren weiterhin unter dem Landesdurchschnitt. Zum Vergleich:

  • Landesdurchschnitt 2024: 196,70 Euro pro Jahr für eine vierköpfige Familie.
  • Heidelberg 2026/27: 179,10 bis 191,10 pro Jahr für eine vierköpfige Familie. Umgerechnet liegen die Abfallgebühren im Höchstsatz pro Woche und Person bei rund 92 Cent.

Mehr Informationen dazu finden sich im Internet unter häufigen Fragen und Antworten unter www.heidelberg.de/abfall > Oft gefragt > Neu: die personenbezogene Jahresgebühr.

×