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Abfall aktuell

Für alle Abfallbehälter gilt: Der Deckel muss geschlossen sein

Überquellende Mülltonnen, offene Deckel oder daneben gestellte Säcke: Das klingt auf den ersten Blick harmlos, hat aber in der Praxis weitreichende Folgen. Die rechtlichen Vorgaben zur Abfallentsorgung in Heidelberg sehen schon immer vor, dass der Deckel des Abfallbehälters vollständig geschlossen sein muss. Die Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstäten (ASZ) Heidelberg wird diese Regelung künftig strenger durchsetzen.

Eine blaue, gelbe und schwarze mit Grafitti besprühte große Mülltonne mit überquellenden Müllsäcken.
Überquellende Mülltonnen und offene Deckel ziehen Tiere an, gefährden die Hygiene und belasten die Mitarbeitenden der Müllabfuhr. Zudem steigen durch solche Mehrmengen die Entsorgungskosten, die über die Abfallgebühren von allen getragen werden. (Foto: Stadt Heidelberg)

Sicherheit und Hygiene bei der Abfallentsorgung muss sichergestellt sein

In den vergangenen Monaten wurde von der Müllabfuhr eine deutliche Zunahme von sogenannten Übermengen festgestellt: Behälter sind vollgestopft, die Deckel stehen offen, teilweise werden Abfälle neben die Behälter gestellt. Diese Übermengen verursachen erhebliche Probleme:

  • Sauberkeit im Stadtgebiet: Offenstehende Behälter ziehen Tiere wie Ratten, Waschbären oder Mäuse an. Diese durchwühlen die Tonnen und verteilen die Abfälle an den Standplätzen oder den Gehwegen.
  • Arbeitssicherheit: Zu schwere oder überfüllte Behälter belasten die Mitarbeitenden der Müllabfuhr zusätzlich. Auch können gefährliche Situationen entstehen, wenn die Tonnen nicht korrekt in das Fahrzeug abgekippt werden können.
  • Gebühren: Die Kosten für die Abfallentsorgung beruhen auf dem jeweiligen Abfallvolumen. Mehrmengen erhöhen die Entsorgungskosten, die von allen Heidelbergerinnen und Heidelbergern über die Abfallgebühren finanziert werden müssen.

Was bedeutet das für die Haushalte?

Wird erstmals ein überfüllter Behälter festgestellt, erfolgt eine erste Leerung aus Kulanz. Bei einem erneuten Verstoß wird der Behälter nicht geleert, eine kostenpflichtige Sonderleerung kann beauftragt werden. Wenn Übermengen regelmäßig auftreten, erfolgt eine verbindliche Vergrößerung des Behältervolumens. So wird sichergestellt, dass alle Haushalte eine ausreichende Behälterkapazität haben. Die ASZ Heidelberg wird sich in allen Fällen mit den betroffenen Haushalten in Verbindung setzen.

Was kann ich tun, wenn mein Behältervolumen nicht ausreicht?

Reicht das Behältervolumen ausnahmsweise nicht aus, können gebührenpflichtige Restabfall- oder Bioabfallsäcke in den Bürgerämtern und an der Pforte des Zentralbetriebshofes (Kirchheim) erworben werden. Papier und Verpackungsabfall kann kostenfrei an allen fünf Recyclinghöfen abgegeben werden. Entstehen regelmäßig Mehrmengen, berät das Team des Kundenmanagements bei der Abschätzung des notwendigen Behältervolumens und der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (per E-Mail an abfallberatung@heidelberg.de oder telefonisch über die Hotline ASZ-Direkt unter 06221 58-29999).

Die Regelungen zur Abfallentsorgung im Überblick

  • Der Deckel der Tonne muss geschlossen sein.
  • Mehrmengen dürfen nicht neben die Behälter gestellt werden. Eine Ausnahme bilden die gebührenpflichtigen Restabfall- und Bioabfallsäcke.
  • Die Mülltonnen sind am Leerungstag bis spätestens 6 Uhr an den Straßenrand zur Leerung bereitzustellen.
  • Es dürfen nur Abfälle in den jeweiligen Abfallbehälter gegeben werden, für die er bestimmt ist.

Mehr Informationen zum Thema „Abfall & Saubere Stadt“ sind zu finden unter www.heidelberg.de/abfall.

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