Dossenheimer Landstraße: Gemeinderat beschließt Umsetzung der Haltestelle Burgstraße
Der Heidelberger Gemeinderat hat am 24. Juli 2025 die bauliche Umsetzung der planfestgestellten Planung an der Haltestelle Burgstraße beschlossen. Damit wird der stadtauswärts führende Kfz-Verkehr auch nach der Umgestaltung weiterhin zweistreifig geführt – inklusive einer separaten Linksabbiegerspur zur Fritz-Frey-Straße. Diese Lösung entspricht dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom März 2023 und war zuvor bereits vom Stadtentwicklungs- und Bauausschuss mehrheitlich empfohlen worden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Verkehrs und hier insbesondere des öffentlichen Nahverkehrs in einem zentralen Abschnitt der Dossenheimer Landstraße langfristig zu sichern und gleichzeitig eine möglichst umweltverträgliche Gestaltung zu erreichen. Sieben von zehn vor der Schallschutzwand stehenden Bäumen werden an geeigneten Standorten im Stadtteil Handschuhsheim verpflanzt. Die Umsetzung ist für die Pflanzperiode ab Oktober 2025 vorgesehen. Für die drei nicht verpflanzungsfähigen Bäume ist ein Ausgleich im Verhältnis 1:5 im Stadtgebiet vorgesehen. Die Begrünung der Schallschutzwand wird im Rahmen der technischen Planung so umfangreich wie möglich mitgeplant.
Verkehrs- und Umweltbelange berücksichtigt
Mit dem Gemeinderatsbeschluss wird ein zentrales Teilprojekt im Rahmen der Umgestaltung der Dossenheimer Landstraße planmäßig weitergeführt. Die Entscheidung zugunsten der zweistreifigen Verkehrsführung basiert auf verkehrstechnischen Gutachten und Simulationen, die zeigen, dass diese Variante im Hinblick auf Rückstaulängen, Reisezeiten und Pünktlichkeit der Straßenbahn die besten Ergebnisse erzielt. Die gutachterlich empfohlene Rückstaulänge von 78 Metern kann nur mit einer zweispurigen Führung gewährleistet werden – eine Voraussetzung für die reibungslose Durchfahrt der Straßenbahnen im Mischverkehr.
Die geplante Schallschutzwand entlang der Haltestelle Burgstraße wird – sofern technisch möglich – bodengebunden begrünt. Für Wandabschnitte, die nicht begrünt werden können, sieht der Gemeinderatsbeschluss Kompensationspflanzungen in unmittelbarer Umgebung vor. Darüber hinaus sollen weitere Flächen im Stadtteil und im Stadtgebiet aufgewertet, entsiegelt und mit großwüchsigen, standortgerechten Bäumen neu bepflanzt werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz vulnerabler Gruppen wie Kitakindern, Schulkindern oder älteren Menschen, insbesondere an Orten mit erhöhter Hitzebelastung.
Bäume bleiben im Stadtteil: Standortnahe Verpflanzung geplant
Die Verpflanzung der sieben verpflanzungsfähigen Bäume wird mit rund 80.000 Euro veranschlagt. Die Umsetzung wurde in enger Abstimmung mit dem Landschafts- und Forstamt geplant. Die Bäume sollen maßnahmennah Im Weiher/Ecke Bolzplatz eingepflanzt werden. So entstehen lediglich kurze Transportwege und die Linden bleiben dem Stadtteil und dem Wohnbezirk erhalten. Frühere Erfahrungen der Stadt mit Baumverpflanzungen zeigen eine hohe Erfolgsquote: Von bisher 15 transplantierten Bäumen konnten 14 erhalten werden. Der Schallschutzwandversatz und der Gehwegneubau erfolgen gemäß dem bestehenden Baurecht.
Infrastrukturprojekt mit Planrecht, Bürgerbeteiligung und ökologischer Kompensation
Die Umgestaltung der Dossenheimer Landstraße ist Teil eines stadtweiten Programms zur Verbesserung von Verkehrsführung, Sicherheit und Aufenthaltsqualität. Erste Machbarkeitsstudien wurden 2017 erstellt. Auf Grundlage von Bürgerbeteiligungen folgte 2019 der Vorentwurf, 2022 die Ausführungsplanung und 2023 der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss. Mit dem nun gefassten Beschluss kann die Stadt den Baubeginn des betroffenen Bauabschnitts – Phase 4 – ab Dezember 2025 einhalten.
Ein alternativer Vorschlag zur Reduzierung auf eine Fahrspur wurde verworfen, da er aus Sicht der Stadtverwaltung und der rnv (Rhein-Neckar-Verkehr GmbH) verkehrlich nicht tragfähig war. Simulationen hatten ergeben, dass bei dieser Variante Rückstaulängen auf bis zu 418 Meter anwachsen und zwölf Prozent der Straßenbahnfahrten verzögert würden. Zudem hätte die Umsetzung ein Planänderungsverfahren erfordert, das mit erheblichen zeitlichen und finanziellen Risiken verbunden gewesen wäre.
Im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans werden sämtliche Eingriffe in den Baumbestand ökologisch überkompensiert. Zusätzlich zur ortsnahen Wiederanpflanzung ist auch die Ergänzung eines Streuobstbestands auf einer Fläche von rund 470 Quadratmetern vorgesehen.