Rohrbach: Ersatzneubau für die Boxbergknotenbrücke notwendig

Schäden an tragenden Bauteilen / Stadt startet Planungen

Die Boxbergknotenbrücke im Stadtteil Rohrbach muss durch einen Neubau ersetzt werden. Das Bauwerk aus dem Jahr 1969 weist erhebliche bauliche Mängel auf. Betroffen sind unter anderem die Lager, auf denen die Brücke aufliegt, sowie Stahlteile im Inneren der Konstruktion, die für ihre Tragfähigkeit besonders wichtig sind. Die Boxbergknotenbrücke liegt am sogenannten Boxbergknoten an der Karlsruher Straße (B 3/L 594) im Heidelberger Süden. Über den Projektstart und die Planungsmittel beraten der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 20. Oktober, der Haupt- und Finanzausschuss am 4. November und der Gemeinderat am 18. November 2026. Mit dem geplanten Ersatzneubau wird die wichtige Verkehrsverbindung langfristig gesichert. Zugleich wird eine Brücke entstehen, die den heutigen Anforderungen an Sicherheit, Belastbarkeit und dauerhafte Nutzung entspricht.

Wichtige Verkehrsverbindung im Heidelberger Süden

Die Boxbergknotenbrücke liegt in der Nähe des Gewerbegebiets Rohrbach-Süd. Sie befindet sich am Verkehrsknoten von Bundesstraße 3 und Landesstraße 594. Als wichtige Verkehrsverbindung erschließt sie die Stadtteile Boxberg und Emmertsgrund. Auch für den Verkehr von der Autobahn in Richtung Heidelberger Stadtgebiet ist sie eine der Hauptzufahrten. Es handelt sich um eine Überführung der B 3, unter der die Karlsruher Straße mit weiteren Ein- und Ausfädelspuren sowie die Straßenbahnlinie Richtung Leimen verläuft.

Die Brücke wurde 1969 als Spannbetonbrücke gebaut. Inzwischen bestehen Mängel am Entwässerungssysten, der Fahrbahn, der Übergangskonstruktion, welche die temperaturbedingten Dehnungen des Bauwerks aufnimmt, sowie den sogenannten Brückenlagern. Diese übertragen die Lasten aus dem Brückenüberbau sicher auf den Unterbau (Pfeiler und Widerlager) und ermöglichen gleichzeitig die erforderlichen Bewegungen und Verdrehungen des Überbaus. Besonders kritisch sind die Schäden, die an den Spanngliedern auftreten können. Dabei handelt es sich um stark gespannte Drahtseile im Inneren des Brückenüberbaus. Sie sorgen dafür, dass die Konstruktion stabil bleibt und die auftretenden Lasten tragen kann. Der in der Brücke verbaute Spannstahl ist anfällig für sogenannte Spannungsrisskorrosion. Dabei können sich Risse im Stahl bilden und weiterentwickeln. Wird der Stahl dadurch geschwächt, kann er seine Spannung verlieren. Das beeinträchtigt die Tragfähigkeit der Brücke.

Warum ein Neubau notwendig ist

Eine umfassende Sanierung müsste weit über die Reparatur sichtbarer Schäden hinausgehen. Dafür wäre es notwendig, die bestehende Konstruktion gründlich zu untersuchen und technisch aufwendig zu bearbeiten. Je nach Ergebnis wären weitere Maßnahmen erforderlich, um die Tragfähigkeit und Haltbarkeit der Brücke zu sichern und zu verbessern. Die Sanierung wäre mit einem hohen Kostenaufwand verbunden und gegenüber einem Ersatzneubau wirtschaftlich nachteilig. Zudem müssten die Arbeiten voraussichtlich über mehrere Monate unter erheblichen Einschränkungen für den Verkehr auf und unter der Brücke stattfinden. Das wäre besonders problematisch, da die Brücke eine wichtige Verkehrsverbindung ist. Gleichzeitig würde die Sanierung die grundlegenden konstruktiven und altersbedingten Mängel nur mit großem Aufwand beheben und die Nutzungsdauer vergleichsweise kurz verlängern. Ein Neubau wäre damit lediglich aufgeschoben und zu einem späteren Zeitpunkt erneut erforderlich. Aus wirtschaftlichen und verkehrlichen Gründen ist ein Ersatzneubau deshalb die sinnvollere Lösung.
 

Neubau sichert Verkehr langfristig – Fördermöglichkeiten durch Neubau

Ein Ersatzneubau ermöglicht es, die Brücke von Grund auf neu zu errichten und auf eine langfristige Nutzung auszulegen. Damit wird die Grundlage für eine dauerhaft sichere und leistungsfähige Verkehrsverbindung geschaffen. Zudem sind langfristig geringere Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung zu erwarten. Die neue Brücke kann künftig auch wieder von genehmigungspflichtigen Schwerlasttransporten genutzt werden. Für diese ist die bestehende Brücke bereits gesperrt.

Auch bei der Finanzierung gibt es einen entscheidenden Unterschied: Eine Sanierung ist nach den geltenden Förderbedingungen grundsätzlich nicht förderfähig, wenn die Brücke spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahl enthält. Die Kosten müssten dann vollständig von der Stadt getragen werden. Für einen Ersatzneubau bestehen dagegen grundsätzlich Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Ob und in welcher Höhe Fördermittel bewilligt werden, muss im weiteren Verfahren geklärt werden.

Bisherige Sicherungsmaßnahmen – konstante Überwachung

Bis der Ersatzneubau umgesetzt ist, muss der sichere Weiterbetrieb der bestehenden Brücke gewährleistet bleiben. Bereits in der Vergangenheit wurde die Brücke statisch bewertet und Erhaltungsmaßnahmen umgesetzt. Zudem wurde ein Überwachungssystem eingerichtet. Dieses sogenannte Monitoring hilft dabei, Veränderungen am Bauwerk rechtzeitig zu erkennen. So können bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen werden. Die Brücke bleibt für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr gesperrt. Außerdem prüft die Stadt derzeit, ob zusätzliche Verstärkungsmaßnahmen erforderlich sind. Die laufenden Erhaltungsmaßnahmen sowie die Überwachung dienen dazu, den sicheren Betrieb der Brücke bis zum Ersatzneubau zu gewährleisten.

Planung soll 2027 beginnen

Für den Einstieg in die Planung sind im Doppelhaushalt 2027/28 zunächst 500.000 Euro vorgesehen. Über den Projektstart und die Bereitstellung der Mittel entscheidet der Gemeinderat nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen. Anschließend können die weiteren Planungen vorbereitet und vergeben werden. Dabei werden die technischen Anforderungen, die Umsetzung des Neubaus und die erforderlichen Schritte für den Umgang mit dem bestehenden Bauwerk genauer untersucht.

Die Gesamtkosten werden derzeit auf rund 18 Millionen Euro geschätzt. Nach aktuellem Planungsstand ist ein Baubeginn im Jahr 2033 vorgesehen. Bis dahin sind weitere Planungs- und Abstimmungsschritte erforderlich. Auch die konkreten Auswirkungen der Bauarbeiten auf den Verkehr werden im weiteren Verfahren genauer festgelegt.

×