SRH-Campus: Gemeinderat beschließt städtebaulichen Vertrag für neues Parkhaus

Auflagen für den Bau / Rückbau soll möglich sein

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. November 2025 einen städtebaulichen Vertrag zum Parkhaus „Unterer Rittel“ auf dem SRH-Campus beschlossen. Dieser wird im Vorfeld zu dem noch folgenden Bebauungsplanverfahren für den Gesamtcampus abgeschlossen. Das Parkhaus ist ein Teilprojekt der Campusentwicklung und verbunden mit einer Verbreiterung der Erschließungsstraße.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 4. Juli 2024 dem Bau eines Parkhauses durch die SRH im Bereich des „Unteren Rittel“ unter Auflagen zugestimmt. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung beauftragt, einen Vertrag zu erarbeiten und dabei zu berücksichtigen, dass das Parkhaus so gebaut wird, dass der Eingriff in die Natur minimal und ein Rückbau möglich ist.

Begrünte Fassade, Photovoltaik, Stellplätze

Der mit der SRH verhandelte Vertrag enthält unter anderem folgende Inhalte: rückbaubare, ressourceneffiziente Ausführung, Begrünung der Fassade, Photovoltaik, Schutz des Baumbestands und Regelungen zum Ausbau der Zufahrt. Außerdem sollen Stellplätze im öffentlich zugänglichen Parkhaus als Ersatz für Stellplatzflächen dienen, die durch den Bau des Parkhauses und der Erschließung wegfallen.

Das Baugrundstück für das Parkhaus südlich des Sportzentrums soll in Erbpacht an die SRH vergeben werden. Das Baugrundstück umfasst dabei lediglich die für den Bau und die Erschließung des Parkhauses erforderlichen Flächen. Die Beschlussvorlage zur Bestellung des Erbbaurechts und dessen Rahmenbedingungen hat der Gemeinderat in derselben Sitzung beschlossen.

Über den SRH-Campus

Der SRH-Campus in Wieblingen soll weiterentwickelt und zukunftssicher gemacht werden. Die Umsetzung des Rahmenplans erfolgt über einen langen Zeitraum. Der nächste Schritt, um die Entwicklung des Gesamtcampus vorzubereiten, ist das Bebauungsplanverfahren. Dafür werden derzeit die Grundlagen ermittelt und verschiedene notwendige Gutachten erstellt.

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