Erhöhung der Zweitwohnungsteuer tritt Anfang 2026 in Kraft
Die Zweitwohnungsteuer in Heidelberg wird ab dem 1. Januar 2026 angepasst: Der Steuersatz beträgt dann 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete statt wie bisher zehn Prozent. Das hatte der Gemeinderat im Rahmen seiner Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2025/26 bereits am 5. Juni 2025 beschlossen. In seiner Sitzung am 8. Oktober 2025 hat er nun mit großer Mehrheit die zugehörige Satzung verabschiedet.
Durch die Erhöhung der Zweitwohnungsteuer geht die Stadt Heidelberg von Mehreinnahmen in Höhe von 400.000 Euro aus, die im Haushaltsplan bereits berücksichtigt sind. Außerdem möchte die Stadt durch die Maßnahmen Personen mit einem Zweitwohnsitz dazu bewegen, sich in Heidelberg mit Hauptwohnsitz anzumelden. Dadurch würden sich die Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich erhöhen, da Gemeinden nur für Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptsitz Gelder erhalten. Darüber hinaus soll ein Anreiz geschaffen werden, Zweitwohnungen für den regulären Wohnungsmarkt freizugeben oder zu verkaufen.