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Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt beschlossen – Umsetzung startet zeitnah

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt zugestimmt. Damit wird ein weiterer zentraler Baustein des gesamtstädtischen Parkraumbewirtschaftungskonzepts umgesetzt.

Konkrete Regelungen für die Bahnstadt

Künftig werden alle öffentlichen Stellplätze in der Bahnstadt bewirtschaftet. Die Parkraumbewirtschaftung gilt täglich rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen. Langzeitparken ist wie bisher in privaten Tiefgaragen vorgesehen, daher werden in der Bahnstadt keine Bewohnerparkausweise ausgegeben. Das neue Gebührenmodell für die öffentlichen Parkplätze umfasst:

  • „Brötchenticket“: 20 Minuten kostenfreies Parken zum kostenlosen Parken bei schnellen Einkäufen wie Bäcker oder ähnlichen.
  • Kurzzeitticket: 1 Euro je 20 Minuten (maximal. 2 Stunden, Abrechnung im Minutentakt) per Parkscheinautomat
  • 24-Stunden-Ticket: 15 Euro pro 24 Stunden
  • 30-Tage-Ticket: 150 Euro pro 30 Tage

Das 30-Tage-Ticket ist ausschließlich digital erhältlich, die übrigen Tickets sind an 34 Parkscheinautomaten sowie digital verfügbar.

Berücksichtigung von Gewerbeinteressen

Der nun beschlossene Vorschlag wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung deutlich angepasst, um stärker auf die Anliegen von Handel und Gewerbe einzugehen – unter anderem durch die Einführung des 20-minütigen Brötchentickets sowie die Halbierung des 24-Stunden-Tickets auf 15 Euro.

Evaluation und Kontrolle

Zum Start wird die Einhaltung der neuen Regelungen schwerpunktmäßig kontrolliert. Eine dauerhafte 24/7-Überwachung ist jedoch nicht vorgesehen. Die Evaluation erfolgt anhand von Kontrollen des Gemeindevollzugsdienstes (GVD), Rückmeldungen aus dem Gewerbe sowie der Parksituation im neuen Parkhaus.

Stadtentwicklung im Sinne des Umweltverbunds

Die Parkraumbewirtschaftung in der Bahnstadt ist Teil eines schrittweisen Ausbaus der Parkraumbewirtschaftung in allen Stadtteilen zur Förderung nachhaltiger Mobilität. Sie soll den Umstieg auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad, Fußverkehr) erleichtern und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern sowie die Kosten für Bereitstellung und Erhaltung von Straßeninfrastruktur verursachergerecht verteilen.

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