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„City Tax“: Heidelberg führt zum 1. Oktober eine Übernachtungsteuer ein

Besucherinnen und Besucher werden an Kosten der Stadt für touristische Infrastruktur beteiligt

Die Stadt Heidelberg führt zum 1. Oktober 2025 eine Übernachtungsteuer („City Tax“) ein. Übernachtungsgäste in Heidelberger Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben müssen dann vor Ort pro Person und Übernachtung 3,50 Euro als Abgabe an die Stadt entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Steuer befreit. Die Übernachtungsteuer greift sowohl bei privaten als auch beruflich bedingten Aufenthalten. Die Einführung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 mit großer Mehrheit beschlossen.

Mit der Übernachtungsteuer werden Nutzerinnen und Nutzer der touristischen Infrastruktur an den Kosten, die für die Stadt Heidelberg entstehen, beteiligt. Für den Auf- und Ausbau sowie die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur wendet die Stadt erhebliche Mittel auf. Die Steuereinnahmen werden dringend benötigt, um Heidelberg als attraktiven touristischen Standort zu erhalten und zu fördern. Durch die Erhebung eines pauschalen Steuersatzes pro Beherbergungsgast und Übernachtung wird gewährleistet, dass der administrative Aufwand der Beherbergungsbetriebe zur Erhebung der Steuer nicht zu groß wird. Die Übernachtungsteuer wird bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Betrieb für maximal fünf Nächte erhoben.

Mehr als 1,8 Millionen Übernachtungen jährlich

Anregungen aus dem „Arbeitskreis Tourismusabgabe“, an dem im ersten Quartal 2025 unter Leitung der Heidelberg Marketing GmbH Vertreterinnen und Vertreter sämtlicher Fraktionen des Heidelberger Gemeinderats, der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), aus der Heidelberger Hotellerie sowie der Stadtverwaltung teilgenommen haben, sind in die Satzung eingeflossen. Angesichts von mehr als 1,8 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 in Heidelberg rechnet die Stadt mit Einnahmen von mehr als fünf Millionen Euro im Jahr. Im Gegenzug fallen Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von rund 110.000 Euro an.

Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Darunter fallen neben Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Jugendherbergen und Motels auch Privatzimmer und Ferienwohnungen, wie sie beispielsweise über Portale wie Airbnb gebucht werden können, außerdem Camping- und Reisemobilplätze sowie ähnliche Einrichtungen, die gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Die Steuer greift unabhängig davon, ob die Beherbergungsleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Die Beherbergungsbetriebe ziehen die Übernachtungsteuer vom Gast ein und führen diese an die Stadt Heidelberg ab. Ausgenommen sind Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheime, Hospize sowie vergleichbare Einrichtungen, die dem Unterkommen von Personen in besonderen sozialen Situationen dienen.

Der Gemeinderat hat darüber hinaus beschlossen, dass auch Tagestouristen – die ebenfalls vom touristischen Angebot Heidelbergs profitieren – künftig an den Kosten für touristische Infrastruktur beteiligt werden sollen.

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