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Richtlinien zur Installation von Photovoltaik-Anlagen in der Weststadt verabschiedet

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. April 2025 einstimmig die Umsetzung neuer Richtlinien zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) im Stadtteil Weststadt verabschiedet. Durch die neuen Richtlinien können auch in der denkmalgeschützten Gesamtanlage Weststadt PV-Anlagen angebracht werden, ohne die Einzigartigkeit von Stadt- und Landschaftsraum zu zerstören. Die Gesamtanlagenschutzsatzung für die Heidelberger Weststadt schützt seit dem Jahr 2012 sowohl das äußere Erscheinungsbild (zum Beispiel vom Gaisberghang aus sichtbar) als auch das innere Stadtbild mit historischer Bebauung, Straßen, Plätzen sowie Grün- und Freiflächen. Für Balkonsolaranlagen und PV-Anlagen an Fassaden sind keine konkretisierenden Vorgaben in der Richtlinie vorgesehen, da deren Anbringung jeweils individuell zu betrachten und mittels einer Einzelfallentscheidung denkmalschutzrechtlich zu genehmigen sind.

Die Stadtverwaltung gibt mit den neuen Richtlinien dem Amt für Denkmalschutz sowie den Bauherren ein geeignetes Mittel zur Hand, um die Ausmaße eventueller Beeinträchtigungen des Stadtbildes besser zu bewerten und stadtbildverträgliche Lösungen bei der Installation zu finden.

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