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Zügiger mit dem Rad durch Heidelberg: Der „Grünpfeil“ für Radfahrende kommt

Stadt stellt die fahrradfreundlichen Schilder im Frühjahr 2023 auf

An mehreren Standorten im Stadtgebiet wird die Stadt Heidelberg „Grünpfeil“-Schilder ausschließlich für den Radverkehr anbringen. An rund 18 Stellen (verteilt auf 15 Einmündungen/Kreuzungen) mit dem „Grünpfeil“ wird der Radverkehr nach vorherigem Anhalten auch bei roter Ampel abbiegen können und so schneller im Straßenverkehr vorankommen. Die neuen Verkehrszeichen sollen bereits im Frühjahr aufgestellt werden. Sollten sich die „Grünpfeile“ bewähren, werden sie gegebenenfalls an weiteren Einmündungen angebracht, sofern die rechtlichen Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Hierüber hat die Verwaltung den Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 informiert. Für Radfahrende gelten hierbei dieselben Regeln wie beim klassischen „Grünen Pfeil“ für den Autoverkehr:

  • Sie dürfen nach vorherigem Anhalten auch bei Rot abbiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden.
  • Beim Abbiegen sind Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Auf zu Fuß Gehende ist besonders zu achten.

„Mit dem neuen Verkehrszeichen möchten wir das Radfahren in Heidelberg noch attraktiver gestalten. An vielen Stellen im Stadtgebiet kommen Radfahrende dadurch künftig zügiger voran“, sagt Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain.

Die geplanten „Grüner Pfeil“-Standorte:

  • Alte Eppelheimer Straße (West)/Mittermaierstraße
  • Alte Eppelheimer Straße (Ost)/Mittermaierstraße
  • Czernyring/Hebelstraße
  • Philipp-Reis-Straße/Hebelstraße
  • Dantestraße/Rohrbacher Straße
  • Feuerbachstraße/Römerstraße
  • Dossenheimer Landstraße (B 3)/Angelweg
  • Mönchhofstraße/Brückenstraße
  • Rheinstraße (Ost)/Römerstraße
  • Rheinstraße (West)/Römerstraße
  • Friedrich-Ebert-Anlage/Klingentorstraße
  • Rheinstraße/Rohrbacher Straße
  • Saarstraße/Rohrbacher Straße
  • Rohrbacher Straße/Steigerweg
  • Brückenkopfstraße (West)/Brückenstraße
  • Hans-Thoma-Platz/Dossenheimer Landstraße
  • Kaiserstraße/Ringstraße
  • Rudolf-Diesel-Straße/Speyerer Straße

Fahrradfreundliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Hintergrund und Regeln

An Ampeln bei Rot nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Diese Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung. Mit dem Inkrafttreten einer Reihe von fahrradfreundlichen Änderungen der Straßenverkehrsordnung ist seit April 2020 der Einsatz eines Grünpfeils nur für Radfahrende möglich.

Ein Grünpfeil darf unter anderem nicht angebracht werden, wenn Bahnschienen gequert werden müssen, dem entgegenkommenden Verkehr freie Fahrt nach links signalisiert wird oder es sich bei der Kreuzung beziehungsweise Einmündung um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Auch die Lage von sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Altenheimen in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung beziehungsweise Einmündung wird bei der Entscheidung berücksichtigt.

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