Inhaltliche Fragen zum Bauvorhaben
beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter-/innen der entsprechenden Baubezirke

Bei Fragen zum Bau-Online Portal wenden Sie sich bitte an: 

EDV-Abteilung
Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 62 55 00

Zur Ämterseite

Bau-Portale der Stadt Heidelberg

Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg setzt ein neues elektronisches Baugenehmigungsverfahren (elektronische Bauakte Heidelberg - elBauHD) ein und ist dabei, die gesamte Bearbeitung auf elektronische Kommunikation umzustellen.

Anträge über die Plattform - Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg - Bauanträge etc.

Weiter zum Antrag über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg

Folgende Anträge werden in Heidelberg ab dem 29. Juni 2025 zentral über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg gestellt:

- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO (inkl. Werbeanträge)
- Baugenehmigungsverfahren nach § 58 Abs. 1 LBO
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
- Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage 
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Ausnahme von einer Veränderungssperre
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
- Baubeginnsanzeige nach §59 Abs. 2 LBO

Anträge über Bau-Online

Weiter zum Antrag über Bau-Online

Alle Anträge, die nicht über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingereicht werden können, werden weiterhin über die Seite Bau-Online bei der Stadt Heidelberg gestellt. Dazu gehören:

- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
- Entwässerungsgenehmigungen 
- Zweckentfremdung
etc.

Formulare zu den Online-Anträgen

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