Katzenschutzverordnung der Stadt Heidelberg
Häufige Fragen und Antworten
In Heidelberg gilt ab 1. Dezember 2026 eine Katzenschutzverordnung (133 KB). Das hat der Gemeinderat am 11. Juni 2026 beschlossen.
Die Katzenschutzverordnung soll langfristig die Katzenpopulation in der Stadt auf ein kontrolliertes Maß bringen und damit vorbeugenden Tierschutz leisten.
Ab wann gilt die Katzenschutzverordnung?
Die Katzenschutzverordnung tritt am 1. Dezember 2026 in Kraft und gilt im gesamten Stadtgebiet Heidelberg.
Weshalb erlässt Heidelberg eine Katzenschutzverordnung?
Die Stadt reagiert auf die wachsenden Streunerkatzenpopulation und die damit verbundenen Probleme für die Tiere. Sie dämmt damit die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen ein, reduziert das Tierleid und macht den Tierschutz rechtlich durchsetzbar.
An wen richtet sich die Katzenschutzverordnung?
Die Katzenschutzverordnung richtet sich an Katzenhalter/-innen, welchen ihren fortpflanzungsfähigen Katzen, unkontrolliert freien Auslauf gewähren.
Was ist der Unterschied zwischen freilebenden Katzen und freilaufenden Halterkatzen?
Eine freilebende Katze wird nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten.
Eine freilaufende Halterkatze ist eine von einem Menschen gehaltene Katze, der unkontrolliert freier Auslauf (Freigang) gewährt wird.
Was bedeutet Freigang bzw. unkontrollierter Auslauf?
Unkontrollierten Auslauf hat eine Katze, wenn sie sich frei bewegen und der Katzenhalter bzw. die Katzenhalterin nicht unmittelbar auf das Tier einwirken kann.
Demgegenüber ist ein kontrollierter Auslauf, z.B. ein Ausführen an einer Leine oder wenn sich die Katze ausschließlich in einem ausbruchssicheren eingezäunten Bereich, etwa auf einem Balkon, aufhält.
Warum müssen Freigängerkatzen kastriert werden?
Eine Kastration von Katzen, welche sich unkontrolliert frei in der Natur bewegen können, ist besonders wichtig. Ein unkontrollierter Freigang von Halterkatzen bringt mehrere Nachteile mit sich. Zum einen steigt nachweislich die Population wildlebender Katzen an, zum anderen breiten sich Krankheiten viel leichter aus.
Deswegen trägt die Katrationspflicht zur Reduzierung der Anzahl an freilebenden, herrenlosen Katzen und Eindämmung von Leid und der Ausbreitung von Krankheiten bei. Katzenhaltende Personen sorgen durch die Kastration somit für eine nachhaltige Entlastung bei den Tierschutzvereinen, Tierheimen und den Tierschutzbehörden. Die Kastration bringt aber auch für die eigene Katze Vorteile.
Welche Vorteile bietet eine Kastration für die Halterkatzen und die Katzenhaltenden?
Eine Kastration der gehaltenen Katze bietet nicht nur Vorteile für die Katze, sondern auch für die Katzenhalter/innen:
- Das Verletzungsrisiko durch Revierkämpfe und das Infektionsrisiko für die Übertragung von Krankheiten bei der Paarung wie Leukose und Katzenaids (FIV) verringern sich
- Das fortpflanzungsbedingte weitläufige Herumstreunen paarungsbereiter Katzen und das tagelange Wegbleiben werden reduziert
- Das Markieren der Kater in der Wohnung bleibt aus
- Die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen und damit verbundene Kosten für die Allgemeinheit werden reduziert
- Der laute Katzenjammer in der Phase der „Rolligkeit“ bleibt bei kastrierten Katzen aus
Ab welchem Alter müssen Katzen kastriert werden?
Katzen sind ab Vollendung des fünften Lebensmonats zu kastrieren, i. d. R. wird eine Katze ab diesem Zeitpunkt geschlechtsreif und somit fortpflanzungsfähig.
Ist es möglich, auf die Kastration zu verzichten, wenn die Katze lediglich stundenweise Freilauf hat?
Nein. Die Katzenschutzverordnung gilt unabhängig von der Dauer des Freigangs.
Welche Kosten kommen auf Katzenhaltende zu?
Die Kosten für das Kastrieren und die Kennzeichnung richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Die Kostenhöhe ist abhängig vom Geschlecht des Tieres und vom Aufwand für den jeweiligen Eingriff. Nach der GOT kann je nach Arbeitsaufwand der 1-fache bis 3-fache Satz der jeweiligen tierärztlichen Leistung abgerechnet werden.
Was geschieht bei einer Kastration?
Bei einer Kastration wird eine Katze dauerhaft fortpflanzungsunfähig gemacht. Hierbei handelt es sich um einen operativen Eingriff, welcher unter Vollnarkose durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin erfolgen muss.
Bei weiblichen Katzen werden die Eierstöcke (und häufig auch die Gebärmutter) operativ entfernt. Dieser Eingriff ist aufwendiger, da ein kleiner Bauchschnitt notwendig ist.
Bei männlichen Katzen werden in einem kleineren, weniger aufwendigen Eingriff die Hoden entfernt.
Darf die Katze direkt nach der Kastration wieder nach draußen?
Damit eine möglichst stressfreie Genesung sichergestellt werden kann, müssen die Katzen auch nach der Operation in beiden Fällen tierärztlich betreut werden. Zudem erhalten die Tiere Medikamente für die Wundheilung und zur Schmerzminderung.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, das Tier einige Zeit nach der OP bis zum Verheilen der Wunde zu Hause zu behalten.
Wie kann ich nachweisen, dass meine Katze bereits kastriert ist?
Als Nachweis wird beispielsweise eine Rechnung oder eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Tierarztes oder der behandelnden Tierärztin anerkannt. Aus den Dokumenten muss eindeutig die Kastration und die Identität Ihrer Katze hervorgehen.
Kann eine freilaufende Halterkatze auch sterilisiert bzw. chemisch kastriert werden?
Nein. Nur die Kastration ist als Verfahren zur Unfruchtbarmachung im Sinne der Katzenschutzverordnung anerkannt.
Darf eine Halterkatze nicht mehr nach draußen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht kastriert werden kann?
Die Stadt Heidelberg kann auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zulassen. Die Kennzeichnungspflicht und die Registrierungspflicht bleiben allerdings trotzdem bestehen.
Wie kann ich meine Katze kennzeichnen lassen?
Die Kennzeichnung erfolgt mittels Implantierung eines elektronisch auslesbaren Transponders (Mikrochip) oder eine Ohrtätowierung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin.
Wo kann ich prüfen, ob meine Katze bereits gekennzeichnet ist?
Ob eine Katze bereits gekennzeichnet ist, kann über eine Tierärztin oder einen Tierarzt herausgefunden werden.
Wo kann ich meine Katze registrieren lassen?
Die Registrierung ist bei den gängigen Haustierregistern von TASSO (Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.) oder FINDEFIX (Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes) möglich. Die Registrierung ist jeweils kostenfrei.
Welche Daten werden bei der Registrierung erfasst?
Es werden das Geschlecht der Katze, das Geburtsdatum, Angaben zur Fortpflanzungsfähigkeit, die auf dem Transponder gespeicherte Chipnummer oder die Tätowierung sowie der Name und die Anschrift der Tierhalter/in erfasst.
Was passiert, wenn eine freilaufende Katze nicht durch den Tierhalter bzw. die Tierhalterin kastriert und gekennzeichnet wird?
Aufgrund der Katzenschutzverordnung ist es der Stadt Heidelberg möglich, die Kastration und die Kennzeichnung anzuordnen. Diese behördliche Anordnung ist mit einer Verwaltungsgebühr verbunden und kann ein Zwangsgeld nach sich ziehen.
Was passiert, wenn meine Wohnungskatze entlaufen ist?
Die Stadt Heidelberg kann eine aufgefundene Katze, welche den 5. Lebensmonat vollendet hat, frühestens 48 Stunden nach Inobhutnahme und erfolgloser Halterermittlung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin kastrieren und kennzeichnen lassen.
Eine Registrierung erfolgt dann entweder auf die Stadt Heidelberg oder auf die Tierunterbringungsstelle, welche die Katze zum Zeitpunkt der Registrierung in Obhut genommen hat. Nach Durchführung der vorher genannten Maßnahmen wird die Stadt Heidelberg die Katze an der Stelle, an der sie aufgefunden wurde, wieder in die Freiheit entlassen. Nach erfolgreicher Halterermittlung sind die Kosten für die Maßnahmen durch den Tierhalter bzw. die Tierhalterin zu tragen.
Aufgefundene Katzen, welche den 5. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, werden an der Stelle, an der sie aufgefunden wurden, wieder in die Freiheit entlassen.
Was passiert, wenn eine freilaufende Halterkatze aus den umliegenden Kommunen die Grenze zum Stadtgebiet Heidelberg übertritt?
Die Katzenschutzverordnung gilt nur für freilaufende Halterkatzen, deren Halter bzw. Halterin im Stadtkreis Heidelberg wohnhaft sind. Mittlerweile gibt es in vielen der umliegenden Kommunen Katzenschutzverordnungen mit ähnlichem Wortlaut.
Weshalb wird die Katzenschutzverordnung für das gesamte Stadtgebiet Heidelberg erlassen und nicht nur für die Stadtteile, in welchen sich die Hotspots befinden?
Eine auf Stadtteile beschränkte Verordnung greift zu kurz, da der Aktionsradius von Freigängerkatzen schnell über die Stadtteilgrenzen hinausgeht. Das Revier einer Katze kann im Schnitt etwa 2,5 bis 7,9 Hektar umfassen. Insbesondere unkastrierte Kater oder Katzen können Distanzen von mehreren Kilometern zurücklegen.
Was müssen Katzenzüchtende beachten?
Zunächst ist den Zuchtkatzen kein Freigang zu gewähren. Im Einzelfall kann die Stadt Heidelberg unter bestimmten Vorsetzungen von der Kastration absehen, hierzu zählt beispielsweise eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8a TierSchG.
