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Häufige Fragen

zu den Wasserversorgungsbeiträgen

Was sagt das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem ähnlichen Fall aus einer anderen Gemeinde ein Urteil gefällt. Demnach ist die Beitragserhebung nicht mehr zulässig, wenn der Vorteil – also die Möglichkeit zum Wasseranschluss – seit zwanzig Jahren oder länger besteht. „Je weiter dieser Zeitpunkt bei der Beitragserhebung zurückliegt, desto mehr verflüchtigt sich die Legitimation zur Erhebung solcher Beiträge“, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung. Eine Beitragserhebung mehr als zwanzig Jahre, nachdem ein Vorteil entstanden ist, verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. Solche Beiträge müssen rückerstattet werden.

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Ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Heidelberg übertragbar?

Ja.

Zahlt die Stadt die Beiträge nun zurück?

Ja. Die Stadt steht zu ihrer Zusage, sich inhaltlich an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu orientieren. Wenn die Anschlussmöglichkeit seit 1994 oder länger bestand, wird die Stadt Heidelberg den offenen Widersprüchen abhelfen und alle Beiträge zurückzahlen.

Zahlt die Stadt den Beitrag auch zurück, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde?

Die Stadt wird dem Gemeinderat vorschlagen, allen Betroffenen mit Anschlussmöglichkeiten älter als 1994 die Beiträge zurückzuzahlen – unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht. Bei den offenen Widersprüchen ist die Stadt dazu rechtlich verpflichtet. Bei den bestandskräftigen Bescheiden würde das aus Billigkeitsgründen geschehen: Da dies Auswirkungen auf die Finanzen der Stadtbetriebe hat, soll hierzu der Gemeinderat einbezogen werden.

Was ist, wenn die Anschlussmöglichkeit noch keine zwanzig Jahre besteht?

Die Stadt Heidelberg wird auch alle offenen Widersprüche, die eine Anschlussmöglichkeit jünger als 1994 betreffen, nochmal gründlich prüfen, ob anderen Gründe für eine Abhilfe vorliegen und die Beiträge gegebenenfalls zurückerstattet werden können. In den Fällen, in denen kein Widerspruch eingelegt wurde, ist der Bescheid jedoch rechtskräftig.

Wie lange dauert es, bis die Beiträge zurückerstattet werden?

Die Stadt Heidelberg bittet um etwas Geduld. Die Bearbeitung und Prüfung der Fälle – insgesamt rund 3.100 Bescheide – wird etwas Zeit brauchen. Alle Betroffenen werden zu gegebener Zeit kontaktiert. Alle Widersprüche und Bescheide werden geprüft.

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Muss ich nochmal einen Antrag stellen?

Nein. Jeder Fall wird noch einmal geprüft. Die Betroffenen müssen hierfür keinen neuen Antrag stellen.

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