Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Standesamt, (Urkundenbestellung)
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 93 40

Fax: 06221 58-4618500

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Urkunden

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Wichtig

Das Standesamt Heidelberg stellt Urkunden zu folgenden Ereignissen aus, die in Heidelberg stattgefunden und in unseren Registern dokumentiert sind:

  • Geburten
  • Sterbefälle
  • Eheschließungen
  • Lebenspartnerschaften

Nachstehende Urkunden können beantragt werden

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Internationale (=mehrsprachige) Geburt-, Ehe- und Sterbeurkunden
  • Beglaubige Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern
  • Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung - Online-Bestellung noch nicht möglich -

Hinweise

Ab dem 01.05.2023 wird keine separate „Auskunft über die Geburtszeit“ mehr ausgestellt.
Bitte bestellen Sie stattdessen eine Geburtsurkunde, da diese die Angabe der Geburtszeit enthält.

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Von dem jeweiligen Standesamt werden dann auch die Urkunden ausgestellt.

Die Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister stellt beispielsweise das Standesamt aus, das die Geburt beurkundet hat.

Zum Familienbuch: Aufgrund der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 wird das Familienbuch als Heiratseintrag beim Eheschließungsstandesamt fortgeführt. Darin enthaltene Teile des Familienbuches (Eltern, Staatsangehörigkeit der Ehegatten, Kinder) nehmen seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr an der Beweiskraft der Urkunde teil, da diese Teile nicht mehr fortgeführt werden. Von dem beim Standesamt als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches können beglaubigte Abschriften sowie internationale Heiratsurkunden bestellt werden.

Vordruck Urkundenbestellung (2,5 MB)

Wer erhält Einsicht in Urkunden?

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die strengen Datenschutzregelungen unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß Paragraph 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartner-innen, Vorfahren oder Abkömmlinge.

Für alle anderen Personen (zum Beispiel Onkel, Tanten, Neffen) gilt: Sie müssen ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde beziehungsweise Auskunft glaubhaft machen. Bei Geschwistern reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus.

Paragraph 62 Absatz 1 PStG (Personenstandsgesetz) besagt:

"Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Ein rechtliches Interesse hat nur derjenige, dessen Rechtsbereich davon berührt wird, dass eine Personen einen bestimmten Personenstand oder Namen hat oder nicht hat oder dass ein sonstiger in das Personenstandsbuch einzutragender Umstand vorliegt oder nicht vorliegt, und die benötigten Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden können (zum Beispiel aus dem Melderegister)."

Die Ahnenforschung begründet beispielsweise kein rechtliches Interesse!

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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