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Antrag zur Verlegung

eines "Stolpersteins"

Mit dem Projekt „Stolpersteine“ wird an die Opfer aus der Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung erinnert, indem vor deren letztem selbstgewählten Wohnort Gedenktafeln aus Messing in den Boden eingelassen werden mit der Beschriftung: „Hier wohnte ...“ Für die Verlegung eines Stolpersteins gilt folgender Gemeinderatsbeschluss:

Gemeinderatsbeschluss vom 15. April 2010

„Die Verwaltung der Stadt Heidelberg erteilt allen Antragsteller/-innen eine Genehmigung, Stolpersteine auf eigene Rechnung am ausgewählten Ort der Erinnerung – in der Regel der letzte, selbst gewählte Wohnsitz der Verfolgten – zu verlegen, wenn sie dies wünschen und entsprechend beantragen. Das Einverständnis von Angehörigen oder Verbänden der verfolgten Personen muss entsprechend eingeholt werden. Die jetzigen Eigentümer der Häuser müssen informiert werden.“

Für das Verfahren zur Genehmigung der Verlegung von Stolpersteinen gelten folgende Regeln:

  1. Der Antrag auf Genehmigung der Verlegung eines Stolpersteins ist an das Tiefbauamt der Stadt Heidelberg zu richten. Der Antrag muss den Text der Beschriftung des Steins, die Adresse, auf die er sich bezieht und Name und Anschrift des Antragstellers / der Antragstellerin enthalten. Ein Nachweis über das Einverständnis der Angehörigen oder Verbänden der verfolgten Personen und über die Information der Hauseigentümer ist dem Antrag beizufügen.
  2. Das Tiefbauamt ermittelt – abhängig vom vorhandenen Bodenbelag – die technischen Vorgaben und teilt sie dem Antragsteller / der Antragstellerin zusammen mit der Genehmigung mit. Danach kann die Verlegung des Stolpersteins auf Kosten des Antragstellers / der Antragstellerin erfolgen.
  3. Das Tiefbauamt überzeugt sich anschließend vor Ort von der fachgerechten Verlegung des Stolpersteins.
  4. Das Tiefbauamt archiviert die Anträge und trägt die Verlegungsorte in Listen ein und/oder kartiert sie elektronisch. Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz sowie das Kulturamt erhalten Kopien der Anträge und der Bestandslisten.
  5. Die Stolpersteine gehen nach ihrer Verlegung in das Eigentum der Stadt Heidelberg über. Bei Umgestaltungen des Gehwegbelags, etwa nach Aufgrabungen, sorgt das Tiefbauamt dafür, dass die Stolpersteine geborgen, aufbewahrt und wieder an Ort und Stelle eingebaut werden.
  6. Die Stadt Heidelberg übernimmt keine Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Orts und der Beschriftung der Stolpersteine. Sie behält sich vor, fehlerhafte oder sonst ungeeignete Stolpersteine zu entfernen. Die jeweiligen Antragsteller sind davon in Kenntnis zu setzen.

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