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Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Gaisbergstraße 7 - 9
69115 Heidelberg

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Regionalplanung, Heidelberg und die Region

Luftbild mit Blick nach Westen in die Region.

Heidelberg ist mit der ältesten Universität Deutschlands, zahlreichen Hochschulen sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen eine Wissenschaftsstadt. Die Stadt ist ein Oberzentrum und liegt im Herzen der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Entwicklung der Stadt steht in einem engen Zusammenhang mit der Region und den Nachbarkommunen. Die gemeinsame Entwicklung der Region erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Verband Region Rhein-Neckar und dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim als Träger der Regional- beziehungsweise Flächennutzungsplanung.
Die intensiven Verflechtungen Heidelbergs mit der Region machen einen stadtentwicklungspolitischen Ansatz notwendig, der nicht vor den Toren Heidelbergs Halt macht. Die großen Herausforderungen, ob im Verkehr, bei der klimaneutralen Energieversorgung, beim Wohnungsangebot, der Wirtschaftsentwicklung, der Konversion militärischer Flächen, der Freiraumentwicklung oder beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen können nur gemeinsam in nachbarschaftlichem Einvernehmen gelöst werden.
Eine partnerschaftliche und kooperative interkommunale Zusammenarbeit ist das Ziel der Stadt Heidelberg. Die fachliche Vertretung der stadtentwicklungspolitischen Interessen von Heidelberg in der Region erfolgt durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik.
 
In der Regionalplanung werden die Vorgaben der Landesebene konkretisiert, wobei die Ausgestaltung in den Bundesländern unterschiedlich ist. In der Regionalplanung werden die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch festgehalten.

Beispiele sind:

  • Vorgaben zur Freiraumstruktur, wie Festlegungen von Regionalen Grünzügen oder zur Sicherung von landwirtschaftlichen Flächen
  • Vorgaben zur Siedlungsstruktur, wie die Errichtung von Einzelhandelsgroßprojekten in Innenstädten und Ortszentren, statt auf der „Grünen Wiese“
  • Vorgaben im Bereich der Infrastruktur

Grundlagen für die Regionalplanung sind das Raumordnungs- und Landesplanungsgesetz sowie der geltende Landesentwicklungsplan. Die Regionalplanung ist die konkreteste Ebene der Raumordnung an der Schnittstelle zur kommunalen Bauleitplanung.

Die Regionalplanung sichert langfristig die Lebensgrundlage und die Standortattraktivität der Metropolregion Rhein-Neckar. Der einheitliche Regionalplan für die Region Rhein-Neckar bildet dabei die Grundlage für die räumliche Entwicklung der gesamten Metropolregion. Der aktuelle Plan wurde vom Verband Region Rhein-Neckar aufgestellt und ist seit Dezember 2014 rechtsverbindlich. Er enthält die überörtlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung, insbesondere für die Bereiche Siedlung, Freiraum, Wirtschaft und Infrastruktur. Weitere Informationen zum einheitlichen Regionalplan bietet der Verband Region Rhein-Neckar.

Die Regionalplanung macht Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung. Die vorbereitende Bauleitplanung, die Flächennutzungsplanung, erfolgt in Heidelberg über den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim. Der Flächennutzungsplan macht die Vorgaben für die verbindliche Bauleitplanung in Form der Aufstellung von Bebauungsplänen.

Die Entwicklungsziele der Stadt Heidelberg werden auf Grundlage des Stadtentwicklungskonzepts Heidelberg und des Modells Räumlicher Ordnung in die Regional- und Flächennutzungsplanung eingebracht.
Hinzu kommen interkommunale Planungen sowie Fachplanungen auf Bundes- und Landesebene sowie dritter Vorhabenträger, die die Heidelberger Gemarkung betreffen.

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