Geburtsanzeige
Für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Die Anmeldung der Geburt Ihres Kindes muss innerhalb von 7 Tagen nach der Entbindung erfolgen.
Geburt in einer Klinik:
Wenn Sie in einer Klinik entbunden haben, übernimmt diese in der Regel die Anzeige der Geburt für Sie. Bitte geben Sie das ausgefüllte Anmeldeformular sowie Ihre Originalurkunden direkt bei der Klinik ab. Ein Botendienst bringt die Unterlagen gemeinsam mit der Geburtsanzeige zum Standesamt Heidelberg, wo die Geburtsurkunde erstellt wird.
Hausgeburt:
Bei einer Geburt zu Hause müssen die Eltern die Geburt innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt anzeigen. Bitte bringen Sie hierzu die von Ihrer Hebamme ausgestellte Geburtsbescheinigung mit.
Wenn eine persönliche oder klinikinterne Abgabe nicht möglich ist, können Sie Ihre Unterlagen auch postalisch an das Standesamt senden oder einen Online-Termin mit uns vereinbaren, um die Unterlagen persönlich abzugeben.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung dauert derzeit 2 bis 3 Wochen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Den Vordruck finden Sie in der Linkliste unten.
Weitere Infos
- Geburtsanmeldung Formular (deutsch) (107 KB)
- Formular Datenabruf (108 KB)
- Informationsblatt Namensführung eines Kindes ab 01.05.2025 (65 KB)
