Mit dem Frauen-Nachttaxi sicher durch die Nacht!
Mit dem Frauen-Nachttaxi kommen Heidelberger Frauen und Mädchen seit 1992 sicher durch die Nacht. Finanziert wird das Projekt aus Steuermitteln, einem Zuschuss der Taxizentrale Heidelberg und den Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf.
Zum 1. Februar 2026 wurde das Frauen-Nachttaximodell auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses angepasst. Das Angebot ist jetzt sozial gestaffelt: Studierende, Schülerinnen, Auszubildende sowie Frauen mit Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ zahlen acht Euro pro Fahrt. Alle übrigen Frauen mit Hauptwohnsitz in Heidelberg können das Frauen-Nachttaxi für 10 Euro nutzen.
Änderung ab 1. September 2026
Ab 1. September 2026 kostet eine Fahrt für nicht ermäßigte Nutzerinnen 14 statt bisher 10 Euro. Der Preis für den ermäßigten Tarif bleibt bei 8 Euro pro Fahrt. Dann haben neben Studentinnen, Schülerinnen, Auszubildende sowie Frauen mit Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ auch Frauen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) Anspruch auf die Ermäßigung.
Warum war die Erhöhung notwendig?
Mit der Änderung reagiert die Stadt auf die Entwicklung seit Einführung des sozial gestaffelten Tarifs. Die Zahl der Fahrten ist seitdem gegenüber dem Vorjahr gesunken, zugleich sind die durchschnittlichen Kosten pro Fahrt gestiegen. Zwischen Februar und April 2026 entfielen rund 78 Prozent aller Fahrten auf nicht ermäßigte Nutzerinnen. Ohne eine Anpassung hätten die im Haushalt veranschlagten Mittel nicht ausgereicht. Auch eine zeitweise Aussetzung des Angebots im Herbst 2026 wäre nicht auszuschließen gewesen.
Die höheren Fahrpreise stabilisieren die Finanzierung des Frauen-Nachttaxis. Zugleich erweitert die Stadt den Kreis der Frauen, die den ermäßigten Tarif nutzen können, sodass Frauen mit geringeren finanziellen Ressourcen weiterhin Zugang zum Angebot haben.
Neue Scheine seit Januar 2026
Seit Januar 2026 können neue Scheine in den Bürgerämtern erworben werden. Alle bisherigen Scheine verlieren zum 1. Februar ihre Gültigkeit. Fliederfarbene Scheine können bis Ende 2028, orangefarbene Scheine bis Ende 2029 gegen Erstattung zurückgegeben werden.
Zur Rückerstattung bitte das Formular herunterladen und das ausgefüllte Formular mit den ungültigen Scheinen per Post an das Amt für Chancengleichheit (Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg) schicken oder dort abgeben. Hier gibt es das Formular zum Download. (219 KB)
Auf einen Blick
| Fahrberechtigt: | Frauen ab 14 Jahren mit Hauptwohnung in Heidelberg. Nachweis durch gültigen Personalausweis / Pass. Kinder unter 14 Jahren können kostenlos mitgenommen werden. Trans* Frauen ohne abgeschlossene Personenstandsänderung können das Frauen-Nachttaxi ebenfalls nutzen, sie müssen beim Kauf lediglich ihren dgti-Ausweis vorlegen. Informationen zum Ergänzungsausweis erhalten Sie auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. |
| Gültigkeitsbereich: | Nur innerhalb der Stadtgrenzen Heidelbergs, Fahrten nach oder von außerhalb sind nicht gestattet. |
| Zeitrahmen: | 22 bis 5 Uhr. Ausnahme: Frauen ab 60 Jahren von 21 bis 5 Uhr. Nachweis durch Personalausweis/Pass. |
| Beförderung: | Nur durch Wagen, die der Taxi-Zentrale angeschlossen sind. Möglich ist die telefonische Bestellung unter der Telefonnummer 06221 302030, der Zustieg an ausgewiesenen Halteplätzen oder das Anhalten auf der Straße. |
| Teilnehmende Unternehmen: | Nicht alle Taxen in Heidelberg haben sich dem Frauen-Nachttaxi angeschlossen. Fragen Sie vor dem Zusteigen, ob Ihr Fahrschein akzeptiert wird. |
| Fahrscheinerwerb: | Erhältlich nur im Vorverkauf und gegen Vorlage des erforderlichen Ausweises in allen Heidelberger Bürgerämtern. Die Weitergabe der Fahrscheine an Nichtberechtigte ist nicht gestattet. |
| Fahrscheinpreise: | Ab dem 1.02.2026: ermäßigt 8 Euro, regulär 10 Euro, nur gültig mit Personalausweis / Pass; ermäßigt nur gültig mit entsprechendem Ermäßigungsnachweis (gültigen Studierendenausweis, gültigen Schülerinnenausweis, aktuellen Ausbildungsnachweis, Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+. Alte Fahrscheine (fliederfarben) können bis Jahresende 2028 gegen Erstattung zurückgegeben werden, orangefarbene Fahrscheine bis Ende 2029. Noch ältere Fahrscheine sind weder gültig, noch ist eine Erstattung möglich. |
| Kontrolle: | Die Taxi-Fahrer*innen sind zur Ausweiskontrolle und Kontrolle des Ermäßigungsnachweises berechtigt. |
| Wartezeiten: | Kosten für Wartezeiten, die die Nutzerin zu verantworten hat, sind von ihr selbst zu bezahlen. |
| Sammelfahrtenvorteil: | Gleiche Fahrtrichtung für zwei bis vier fahrberechtigte Nutzerinnen kostet einen Fahrschein. |
| Unterschrift: | Bei Fahrtende bestätigt die Nutzerin auf dem vollständig ausgefüllten Fahrschein die Richtigkeit aller Angaben durch ihre Unterschrift. |
| Service: | Die Fahrer*innen warten am Fahrtziel, bis die Fahrgäste ihren Bestimmungsort erreicht haben oder begleiten sie auf Wunsch bis zur Haustür. |
| Hinweis: | Bei Modelländerungen können die Scheine ihre Gültigkeit verlieren. Bei (versuchter) missbräuchlicher Nutzung wird Strafanzeige gestellt. |
| Fragen? Lob oder Kritik? |
E-Mail: gleichstellung@heidelberg.de Internet-Adresse: www.heidelberg.de/frauennachttaxi |

