Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Christina Reiß
Christina Reiß
Behinderten-beauftragte
Eppelheimer Straße 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

Weitere Infos

www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte

Kontakt und Leistungen/Befugnisse

Freizeit, Urlaub, Kultur und Sport

Ein Vater schaukelt gemeinsam mit seinem Kind. Das Kind sitzt auf dem Schoß.
Vater und Kind auf einer Schaukel. (Foto: Andi Weiland - Gesellschaftsbilder.de)
  • Im Heidelberger Inklusions-Atlas sind verschiedene Freizeitaktivitäten (Sport, Museum, Chor etc.) zusammengestellt und er beantwortet viele Fragen rund um die Angebote. 
  • Liste aller Spielplätze sowie barrierefreier Spielplätze in Heidelberg. 
  • Kinderbücher zum Thema "Behinderung".
  • Heidelberg-Pass +: Anspruchsberechtigt sind Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind.
  • Landesfamilienpass: Kinder und deren Bezugspersonen erhalten im Jahr 2024 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Anspruchsberechtigt sind u.a. auch Familien mit einem behinderten Kind (mind. GdB 50).
  • Das Heart Racer Team möchte Kindern mit Behinderung und krebskranken Kindern ermöglichen, gemeinsam mit anderen Sport zu treiben und, wenn sie möchten, auch an Wettbewerben teilzunehmen.
  • Der Verein ProDown e.V. bietet verschiedene Freizeitangebote (Schwimmen, Tanzen, Kunst) für Kinder und Jugendliche mit Down-Syndrom oder anderen geistigen Behinderungen. 
  • Die Inklusionsmannschaft, die Unified Hyänen, der HG Oftersheim/Schwetzingen gibt es im Herbst seit 3 Jahren. Alle 14 Tage, immer samstags, trainieren Menschen mit und ohne Behinderung (ab einem Alter von 15 Jahren) von 10 - 12 Uhr in der Kreissporthalle in Schwetzingen.
  • Der Sportkreis Heidelberg führt einen Online-Sportwegeweiser mit Angeboten für Menschen mit Behinderungen.
  • Die Familienfreizeiten im Rahmen der landesweiten Familienbildungsfreizeiten wurden in den letzten Jahren sehr erfolgreich abgewickelt worden. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat beschlossen, diese Freizeiten auch in 2026 anzubieten. Dabei sind auch einige Freizeiten für Familien mit behinderten Kindern. Diese Freizeiten werden vom Land Baden-Württemberg finanziell bezuschusst, und es können nur Familien daran teilnehmen, die ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
     
    Die Termine zu den einzelnen Themen und die Veranstaltungsorte sind im auf der Website der Familienbildungsfreizeiten aufrufbar.

    Familien, die sich für einen Aufenthalt im Rahmen dieser landesweiten Familienbildungsfreizeiten interessieren, sollen sich direkt an die entsprechende Ferienstätte wenden.
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