Bebauungsplan

Handschuhsheim - Quartier am Neckarkanal nördlich des Tiergartenschwimmbades

Geltungsbereich des Bebauungsplans Handschuhsheim - Quartier am Neckarkanal nördlich des Tiergartenschwimmbades (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Handschuhsheim - Quartier am Neckarkanal nördlich des Tiergartenschwimmbades (Quelle: Stadt Heidelberg)

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 11. Dezember 2025 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauG) beschlossen, für einen Bereich nordwestlich des Campus im Neuenheimer Feld (INF) an der Tiergartenstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Plangebiet grenzt im Norden an einen Weg, eine Hundeschule und Kleingärten, im Osten an die Tiergartenstraße und verschiedene Sporteinrichtungen, im Süden an die Freiflächen des Tiergartenschwimmbades und im Westen an den Neckarkanal mit einem Fußweg. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist auch dem abgebildeten Lagelpan zu entnehmen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung planungsrechtlicher Grudlagen für die Realisierung eines gemischt genutzten Quartiers.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 4. Februar 2026 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlchen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrrichten; außerdem ist ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Aus diesem Grund stehen die Planunterlagen in der Zeit vom 9. Februar bis einschließlich 13. März 2026 unter "weitere Infos" zum Download bereit.

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Planunterlagen liegen diese auch im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur Einsichtnahme aus. Das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung hat für Besucherinnnen ud Besucher aktuell dienstags von 11 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummmer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter kompetenzzentrum.bauberatung @heidelberg.de möglich.

Planen Sie mit!

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten werden auch unter der Telefonnummer 06221-5823142 erteilt.

Anregungen zur Planung können während des Beteiligungszeitraums elektronisch über das Kontaktformular, bei Bedarf auch postalisch oder mündlich zur Niederschrift im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung oder während derErörterungsveranstaltung vorgebracht werden.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die Veröffentlichung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Weitere Infos

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