Sonntagsverkauf
in Heidelberg 2023
Gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung der Stadt Heidelberg zur Festsetzung der Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 29.03.2007 (Heidelberger Stadtblatt vom 11.04.2007) werden jährlich 40 Sonn- und Feiertage für den Verkauf von Reisebedarf, Sport- und Badegegenständen, Devotionalien sowie Waren, die für Heidelberg kennzeichnend sind, jährlich zu Beginn des Jahres festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht.
Für das Jahr 2023 werden folgende Termine für den Verkauf der o. a. Waren freigegeben:
- 05., 12., 19., 26. März
- 09., 10., 16., 23., 30. April
- 01., 07., 14., 18., 21., 28., 29. Mai
- 04., 08., 11., 18., 25. Juni
- 02., 09., 16., 23., 30. Juli
- 06., 13., 20., 27. August
- 03., 10., 17., 24. September
- 01., 03., 08., 15., 22., 29. Oktober
Auf Antrag wird der Verkauf am 03., 10. und 17.12.2023 gestattet. Zum Ausgleich ist dann die Verkaufsstelle an den ersten drei Sonntagen geschlossen zu halten. Verkaufsstellen dürfen an den freigegebenen Tagen jeweils von 11 Uhr bis 19 Uhr geöffnet sein.
Geschäfte, die von der abweichenden Regelung Gebrauch machen wollen, müssen dies vor dem 15.02.2023 dem Bürger- und Ordnungsamt - Gewerberecht -, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg mitteilen.
Der Verkauf an den genannten Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich für die genannten Gegenstände freigegeben. Andere Waren dürfen nicht verkauft werden.