Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kinder- und Jugendamt
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 85 10

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Gutscheinmodell

für Kleinkindbetreuung

Die Plätze für Kinder unter drei Jahren in Krippen sind wegen des hohen Personalbedarfs ein sehr kostenintensives Angebot. Gleichzeitig sichert ein guter Personalschlüssel die Qualität der Betreuungsangebote. Die Stadt Heidelberg achtet darauf, die Krippenplätze für alle Familien bezahlbar zu machen. Darum hat der Gemeinderat beschlossen, Eltern direkt bei den Kosten für den Betreuungsplatz für Kleinkinder zu entlasten.

Kleinkind (Foto: Stadt Heidelberg)
Eltern sollen bei den Kosten für den Betreuungsplatz für Kleinkinder entlasten werden. (Foto Stadt Heidelberg)

Seit September 2009 gibt es in Heidelberg ein Gutscheinmodell zur Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. In der Folgezeit wurde das Modell immer wieder reformiert und zuletzt zum Januar 2020 angepasst. So können die Eltern einen bargeldlosen Betreuungsgutschein für die Betreuung ihres Kindes in einer Kinderkrippe freier Träger erhalten. Der Gutscheinbetrag wird vom Elternbeitrag abgezogen und reduziert diesen somit unmittelbar. 

Für Familien mit niedrigen Einkünften kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Heidelberg-Pass/Heidelberg-Pass+ ausgestellt werden. In diesem Fall ist der Betreuungsplatz für Kinder ab Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit kostenlos. 

Hier geht´s zum Heidelberg Pass


Wer kann einen Gutschein bekommen?

Heidelberger Familien mit anzurechnenden Einkünften von bis zu 82.000 Euro jährlich,  deren Kleinkind eine Kinderkrippe eines freien Trägers für mindestens 25 Wochenstunden besucht.

Zur Ermittlung der Einkünfte nutzen Sie bitte den Berechnungsbogen (siehe unten) mit den entsprechenden Hinweisen.

Betragen die anzurechnenden Einkünfte jährlich bis zu 82.000 Euro, dann ist je nach Betreuungsumfang ein Gutschein von bis zu 150, 200 oder 250 Euro monatlich möglich. Gestaffelt nach Betreuungszeit und Familieneinkünften sind Mindestbeiträge festgelegt, die von den Eltern selbst zu tragen sind (siehe Merkblatt). 

Antrag und Bewilligung

Das Antragsformular ist online als PDF-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken verfügbar (siehe unten); dort befindet sich auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zum Thema Betreuungsgutschein und eine Information zu Datenverarbeitung. Die Unterlagen erhalten Sie auch in den Bürgerämtern und im Kinder- und Jugendamt.

Nachdem die Betreuungseinrichtung die Betreuung des Kindes im Antrag bestätigt hat, geben die Eltern den vollständig aufgefüllten Antrag beim Bürgeramt ab oder senden ihn an das Kinder- und Jugendamt, Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg. 
Die Bewilligung des entsprechenden Gutscheins wird vom Kinder- und Jugendamt ausgestellt und den Eltern auf dem Postweg zugesandt.
Eltern zahlen dann nur noch den um den Gutscheinbetrag reduzierten monatlichen Elternbeitrag an die Einrichtung.

Die Gutscheine gelten maximal ein Jahr und müssen rechtzeitig neu beantragt werden (genaue Daten stehen in der Bewilligung).

Weitere Infos

Antragsformular
Anlage 1 Merkblatt 
Anlage 2 Berechnungsbogen
Anlage 3 Informationen zur Datenverarbeitung
Anlage 4 Bestätigung der Kindertageseinrichtung 

Info

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Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

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  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
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