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Gemeinderat: Stadt Heidelberg steigt in Planung für Grenzhöfer-Straße-Brücke ein

Die DB InfraGO AG plant, zwischen Heidelberg und Mannheim ihre Eisenbahntrasse um eine weitere Bahnstrecke auf insgesamt vier Gleisstrecken zu erweitern. Im Kreuzungsbereich der Gleise mit der Kreisstraße K 9703, die von Heidelberg-Grenzhof nach Plankstadt führt, liegt eine Straßenüberquerung, die sogenannte Grenzhöfer-Straße-Brücke aus dem Jahr 1977, die im Zuge des viergleisigen Ausbaus voraussichtlich im Jahr 2032 saniert werden müsste.

Die Stadt plant gemeinsam mit der DB InfraGo AG, eine neue Brücke über alle Gleisanlagen im Zuge der Gleiserweiterung zu errichten. Die aktuelle Brücke bietet derzeit je eine Fahrbahn für Autofahrende in jede Richtung, aber keinen Fahrradweg. An der nördlich in Richtung Edingen auf Edinger Gemarkung verlaufenden Kreisstraße K4141 gibt es einen Radweg, der bisher jedoch am Beginn der Brückenrampe endet. Im Zuge des Neubaus soll die Straßeninfrastruktur an die aktuellen verkehrlichen Anforderungen angepasst und um eine sichere Radwegführung erweitert werden.

Die DB InfraGO AG hatte anfangs eine zweite Straßenüberquerung gefordert. Die Stadt lehnt das unter anderem mit Blick auf die zu erwartenden Kosten für Betrieb, Unterhaltung über die gesamte Nutzungsdauer ab und schlägt eine gemeinsame, koordinierte Planung und bauliche Umsetzung im Zuge der ohnehin vorgesehenen Kreuzungsänderung vor. Die Kosten der Kreuzung sind nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz anteilig durch die DB InfraGO AG und durch die Stadt Heidelberg nach einem noch zu ermittelnden Kostenschlüssel zu tragen. Im Zuge einer bestehenden Vereinbarung ist zudem eine Kostenbeteiligung des Rhein-Neckar-Kreises vorgesehen.

Die Forderung nach einem erweiterten Brückenbauwerk stellt im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsrecht ein sogenanntes Verlangen dar, das die Stadt Heidelberg äußern muss und deren daraus resultierende zusätzliche Kosten auch in Teilen durch die Stadt zu tragen sind. Dieses Vorgehen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juli 2026 einstimmig beschlossen.

(Erstellt am 05. August 2026)

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