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Hitze und anhaltende Trockenheit belasten Stadtgrün

Hinweise zu Waldbrandgefahr, Grillverbot und Grünastbruch – Stadt gießt Bäume stärker

Die anhaltende Wetterlage mit Hitze und Trockenheit setzt Bäumen und Grünflächen auch in Heidelberg zu. Das städtische Landschafts- und Forstamt konzentriert seine verfügbaren Kapazitäten deshalb noch stärker auf das Gießen von Bäumen. Beim Rückschnitt von Sträuchern, Gräsern und Gehölzen steht die Verkehrssicherung im Vordergrund, etwa das Freihalten von Sichtachsen an Straßen und Wegen oder entlang der Fahrradwege. Arbeiten, die nicht unmittelbar der Sicherheit dienen, werden zurückgestellt. Dadurch erfolgt die allgemeine Pflege von Grünflächen vorübergehend nicht im gewohnten Umfang. Das Erscheinungsbild kann vereinzelt weniger gepflegt wirken – auch auf Flächen mit geplanten Veranstaltungen.

Bei Trockenheit Waldbrandgefahr und Grillverbot beachten

Steigende Temperaturen und zunehmende Trockenheit erhöhen auch die Waldbrandgefahr. Im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich ein Rauchverbot. Feuer dürfen nur an den offiziellen, fest eingerichteten Grillstellen entzündet werden. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Entfachen von Feuer auch dort untersagt werden. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Im Stadtwald ist Grillen ausschließlich an den ausgewiesenen Grillhütten (Hellenbach- und Pferchelgrillhütte) gestattet. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ist Grillen nur innerhalb der Grillhütten erlaubt, ab Stufe 5 ist das Grillen mit Holzkohle gänzlich untersagt. Der Waldbrandgefahrenindex kann je nach Wetterlage von Tag zu Tag variieren.

Wer außerhalb einer eingerichteten oder genehmigten Feuerstelle Feuer entzündet oder unterhält, muss nach Landeswaldgesetz mit einem Bußgeld von 50 bis 150 Euro rechnen. Entsteht dabei eine konkrete Gefahr für den Wald, kann darüber hinaus ein Straftatbestand vorliegen. Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären vermeidbar. Im Falle eines Brandes sollte dieser umgehend und mit genauer Ortsangabe über die Notrufnummer 112 bei der Feuerwehr gemeldet werden.

Grillverbot auf der Neckarwiese

Auch das Grillverbot auf der Neckarwiese ab Waldbrandgefahrenstufe 4 wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) engmaschig kontrolliert. Dazu finden seit dem 31. Mai bis zum 27. September 2026 auch sonntags zusätzliche Kontrollen statt. Verstöße werden mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro geahndet. Um vor Ort noch deutlicher auf das Verbot hinzuweisen, wurde die Beschilderung verbessert.

Unterstützung für Stadtbäume bei Trockenheit

Besonders junge und mittelalte Bäume haben in den vergangenen heißen Sommern bereits deutliche Schäden erlitten. Auch Bürgerinnen und Bürger können deshalb beim Gießen von Jungbäumen unterstützen. Bereits zwei bis drei Gießkannen Wasser alle zwei Tage können helfen. Am besten wird früh morgens oder abends gegossen, damit möglichst wenig Wasser verdunstet.

Wichtig ist dabei, dass niemand sich selbst oder andere gefährdet: Bitte keine Bewässerungsschläuche über Geh-, Rad- oder Fahrwege legen und beim Gießen nicht in den Verkehrsraum treten.

Grünastbruch bei Hitze möglich

Eine mögliche Folge von Hitze- und Trockenstress bei Bäumen ist der sogenannte Grünastbruch. Dabei brechen kräftige, noch belaubte Äste oder Kronenteile unvermittelt ab. Das kann auch bei äußerlich gesund wirkenden Bäumen und selbst bei Windstille geschehen. Reicht die Wasserversorgung im Baum aufgrund starker Verdunstung nicht mehr für alle Bereiche der Krone aus, können große Äste abbrechen.

Ein Grünastbruch lässt sich nicht vorhersagen. Die Stadt Heidelberg empfiehlt deshalb, bei großer Hitze unter alten Bäumen aufmerksam zu sein. Wer Schatten sucht, sollte möglichst nicht direkt unter starken Ästen oder im unmittelbaren Kronenbereich verweilen, sondern eher Randbereiche nutzen.

Unabhängig davon kontrolliert die Stadt Heidelberg ihre fast 50.000 innerstädtischen Bäume regelmäßig auf Vitalität und Standsicherheit. Die Kontrollen dienen dazu, Schäden, Vitalitätseinschränkungen und andere Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf Maßnahmen einzuleiten. In der Regel werden die Bäume alle neun Monate visuell kontrolliert. Bei Bedarf folgen eingehende technische Untersuchungen. Ein Grünastbruch kann auch bei regelmäßigen Kontrollen nicht ausgeschlossen werden, da dies ein unvorhersehbarer Naturvorgang ist.

(Erstellt am 16. Juli 2026)

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