Partizipation: Neue Geschäftsordnung stärkt die Arbeit des Migrationsbeirats Heidelberg
Der Migrationsbeirat Heidelberg soll erstmals eine umfassende Geschäftsordnung erhalten. Mit der neuen Regelung werden Zuständigkeiten, Abläufe und Beteiligungsformen klar definiert und damit die Arbeitsfähigkeit des Gremiums nachhaltig gestärkt. Der Migrationsbeirat und der Haupt- und Finanzausschuss haben der Geschäftsordnung mit großer Mehrheit beziehungsweise einstimmig zugestimmt. Am 23. Juli 2026 entscheidet der Gemeinderat final darüber.
„Die Beteiligung von Menschen mit Migrationsgeschichte ist seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil unserer kommunalen Arbeit. Mit der neuen Geschäftsordnung stärken wir den Migrationsbeirat als kommunalpolitisches Gremium. Heidelberg gehört zu den Städten, die Partizipation nicht nur ermöglichen, sondern institutionell wirksam verankern“, betont Oberbürgermeister Eckart Würzner.
Die Vorsitzende des Heidelberger Migrationsbeirats, Eva Paula Mendes de Oliveira Gomes, erklärt: „Für uns als Migrationsbeirat ist die Geschäftsordnung ein wichtiger Meilenstein. Sie schafft Klarheit für unsere Zusammenarbeit und stärkt die Mitgestaltung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Heidelberg auf Augenhöhe. So können wir unsere Erfahrungen und Perspektiven noch wirkungsvoller in kommunale Entscheidungsprozesse einbringen.“
Aktive Mitgestaltung einer vielfältigen Stadtgesellschaft
Der Migrationsbeirat steht beispielhaft für die aktive Mitgestaltung einer vielfältigen Stadtgesellschaft und für die Einbindung unterschiedlicher Perspektiven in kommunale Entscheidungsprozesse. Er ist eine starke Stimme für die Interessen und Perspektiven von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Als beratendes Gremium bringt er diese aktiv in politische Entscheidungsprozesse ein und unterstützt Gemeinderat und Verwaltung bei Fragen der Integration, Teilhabe und Chancengleichheit.
Verbindlicher organisatorischer Rahmen
Die neue Geschäftsordnung schafft einen verbindlichen organisatorischen Rahmen für die Arbeit des Migrationsbeirats. Sie regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Aufgaben des Vorstands, Sitzungs- und Beschlussverfahren, die Zusammenarbeit mit der Verwaltung sowie die Vertretung des Beirats in Ausschüssen. Zudem werden erstmals transparente Regelungen für Projektarbeit und die Verwendung von Haushaltsmitteln festgelegt. Ziel ist es, Verlässlichkeit, Transparenz und eine wirksame Mitwirkung aller Mitglieder zu fördern.
Ziel: Beteiligungskultur weiterentwickeln
Die Erarbeitung der Geschäftsordnung ist zugleich ein Beispiel für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Migrationsbeirat, Gemeinderat und Verwaltung. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 23. Juli 2026 sollen ergänzend Leitlinien erarbeitet werden. Diese werden die Regelungen der Geschäftsordnung für die praktische Arbeit konkretisieren und die Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums sowie mit Verwaltung und Gemeinderat weiter stärken. Damit wird die Grundlage geschaffen, um die Beteiligungskultur in Heidelberg auch künftig erfolgreich weiterzuentwickeln.
