Sperrzeiten: Allgemeinverfügung erlaubt längere Öffnungszeiten in Altstadt an bis zu zehn Tagen
Erste Verlängerung zur Schlossbeleuchtung am Samstag, 11. Juli
Für einen Teil der Heidelberger Kernaltstadt gelten seit dem 17. April 2026 aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim strengere Sperrzeiten als zuvor. Im Austausch mit den Betrieben, dem Nachtbürgermeister Jimmy Kneipp und Anwohnenden sowie unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen hat die Stadt Heidelberg eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die an bis zu zehn festgelegten Tagen im Jahr längere Öffnungszeiten in der Altstadtgastronomie ermöglicht. Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die zum Teil erheblichen finanziellen Folgen der gerichtlich vorgegebenen Sperrzeitenregelung für die Betriebe in der Altstadt zumindest teilweise abzumildern, ohne dabei jedoch die Anwohnenden zusätzlich zu belasten. Hierfür haben sich die Betriebe und die Stadt gemeinsam auf Tage geeinigt, an welchen ohnehin Großveranstaltungen mit erhöhtem Lärmaufkommen stattfinden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit der Gäste, sich von der Straße auf verschiedene Locations verteilen zu können, zu mehr Ruhe führen wird, als wenn alle Gastronomiebetriebe geschlossen sind.
Die Allgemeinverfügung tritt am 10. Juli 2026 in Kraft und ermöglicht der Gastronomie damit am Samstag, 11. Juli 2026, zur Schlossbeleuchtung erstmals Öffnungszeiten bis 3 Uhr. Die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere zum Schutz der Nachtruhe der Anwohnenden, bleibt unberührt. Musikdarbietungen im Freien sind nur bis spätestens 24 Uhr erlaubt, sofern sie nicht gesondert genehmigt wurden. Die Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) werden die Einhaltung der Sperrzeiten weiterhin konsequent überwachen.
Im Einzelnen gilt die Allgemeinverfügung für folgende Veranstaltungen beziehungsweise Feiertage. Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten im Gebiet der Sperrzeitverordnung (SperrVO) der Stadt Heidelberg wird aus Anlass besonderer „seltener“ Ereignisse die Sperrzeit wie folgt verkürzt: Die Sperrzeit beginnt 2026 abweichend von den Regelungen der SperrVO und gesetzlichen Regelungen an den nachfolgend genannten Tagen jeweils erst um 3 Uhr (Innenräume): In den Nächten vom 11. auf den 12. Juli
(1. Schlossbeleuchtung), vom 1. auf den 2. August, vom 22. auf den 23. August (Altstadtfest), vom 5. auf den 6. September (2. Schlossbeleuchtung), vom 26. auf den 27. September (Heidelberger Herbst), vom 10. auf den 11. Oktober (Semesterbeginn), vom 31. Oktober auf den 1. November (Halloween), vom 28. auf den 29. November, vom 5. auf den 6. Dezember und vom 23. auf den 24. Dezember 2026.
VGH-Urteil ermöglicht Ausnahme zu besonderen seltenen Ereignissen
Grundlage für die Entscheidung der Verwaltung, diese Allgemeinverfügung zu erlassen, ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, welches die neuen Sperrzeiten angeordnet hatte. Darin wird der Stadtverwaltung freigestellt, „ob sie für bestimmte Tage im Jahr oder anlässlich besonderer Ereignisse eine abweichende Sperrzeitenregelung treffen möchte.“
Verwaltung und Gastronomie begegnen dem Lärm mit breitem Maßnahmenpaket
Bereits seit Januar 2025 setzt die Verwaltung viele verschiedene Maßnahmen um, um die Lärmkulisse – insbesondere in der Unteren Straße – nachhaltig zu reduzieren: Die Einsatzzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) wurden erhöht: 2.475 Einsatzstunden, 9.091 Kontrollen und 10.380 Einzelmaßnahmen (Stand 7. Juli 2026). Eine Vielzahl an Betrieben hat signifikant mehr Sicherheitspersonal eingestellt, welches ihre Gäste und wartende Personen für die bestehende Lärmproblematik proaktiv sensibilisiert. Gemeinsam mit Gastronomie und Studierenden wurde eine Plakat- und Social-Media-Awareness-Kampagne unter dem Titel „Feiern mit Respekt – Deine Party, mein Schlaf“ gestartet. Im April 2025 – noch vor Geltungsbeginn der neuen Sperrzeitverordnung – hatten sich die Wirte auf eigenen Wunsch auf eine freiwillige Reduzierung der Öffnungszeiten bis 3 Uhr am Wochenende geeinigt.
Begleitet wurden die Maßnahmen von einer systematischen Beobachtung der Beschwerdelage und regelmäßigen Lärmmessungen, die es der Gastronomie ermöglicht haben, unmittelbar zu Optimierungsmaßnahmen zu greifen. In monatlichen Besprechungen wurden die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst. Aus den regelmäßigen Treffen ist die Erkenntnis erwachsen, dass nur ein Zusammenwirken aller Gastronomen zu einer Optimierung der Gesamtsituation führen kann. Die Gründung des Vereins „Interessenverband Heidelberger Altstadt-Gastromomen“ (IdAH) war eine weitere logische Konsequenz dieser Entwicklung.
Seit Ende 2025 werden die Gastronomen und die Stadt Heidelberg bei den Maßnahmen zur Lärmreduktion von der Innovation Tank gGmbH im Rahmen des Projekts „HEAR – Heidelberg Acoustic Research Project“ unterstützt. An mehreren Standorten in der Altstadt erfassen Sensoren den Personen- und Umgebungslärm und ermitteln den Standort der Lärmquelle. Daraus ergibt sich ein laufend aktualisiertes Lärm-Lagebild, das gezieltes Einschreiten ermöglicht und bei der Koordination und Abstimmung der Maßnahmen Anwendung findet.
