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Trockenheit belastet Heidelberger Bäche: Wasserentnahmen derzeit eingeschränkt

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen setzen den Bächen im Heidelberger Stadtgebiet derzeit wieder massiv zu. Niedrige Wasserstände und temperaturbedingter Sauerstoffmangel bedeuten für Tiere und Pflanzen in den Gewässern eine zunehmende Stresssituation. Besonders betroffen sind die kleinen Nebengewässer des Neckars, beispielsweise der Stein- und Peterstaler Bach in Ziegelhausen oder der Mühlbach in Handschuhsheim.

Wasserentnahmen mit Pumpen derzeit nicht zulässig

Um die Gewässer zusätzlich zu schützen, ist die sogenannte erlaubnisfreie Wasserentnahme mit Pumpen aus den betroffenen Oberflächengewässern derzeit nicht zulässig. Grundsätzlich darf Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen nur entnommen werden, solange die Entnahme dem Gewässer nicht schadet. Die unberechtigte Wasserentnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Diese Regelungen gelten aktuell

Die Stadt Heidelberg weist auf die derzeit geltende Rechtslage zum Gemeingebrauch in Niedrigwasserzeiten hin:

  • Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mit Pumpen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für die Land- und Forstwirtschaft.
  • Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt weiterhin möglich.
  • Das Anstauen kleiner Wasserläufe ist untersagt.

Für Inhaberinnen und Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis gelten zunächst die Bestimmungen der jeweiligen Erlaubnis. Enthält diese Regelungen zur Einstellung der Wasserentnahme bei Niedrigwasser, sind diese zu beachten.

Hinweise für Inhaber wasserrechtlicher Erlaubnisse

Sollten bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse keine Regelungen zum Niedrigwasser enthalten, ruft das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie dazu auf, von der Erlaubnis derzeit keinen Gebrauch zu machen. In Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde bestehende Erlaubnisse durch entsprechende Auflagen ergänzen.

Neckar derzeit nicht betroffen

Die Einschränkungen gelten so lange, bis sich die Situation in den Gewässern nach Ende der Trockenperiode durch deutlich steigende Wasserstände entspannt. Für den Neckar gelten diese Regelungen derzeit noch nicht. Dort ist der Gemeingebrauch aktuell weiterhin möglich. Sollte sich die Niedrigwassersituation jedoch weiter verschärfen, können auch für den Neckar entsprechende Einschränkungen erforderlich werden.

(Erstellt am 26. Juni 2026)

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