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Erfassungen von Tieren, Pflanzen und Biotopen im Stadtgebiet: Kartierungen starten im März

LUBW beauftragt Stichprobenerhebungen – Betretungsrecht im Außenbereich

Das Umweltamt der Stadt Heidelberg engagiert sich mit verschieden Konzepten und Programmen, die Arten- und Biotopvielfalt vor Ort zu erhalten und zu fördern – unter anderem im Rahmen der Biodiversitätsstrategie, der Biotopvernetzung, der Biotopverbundplanung und des Konzepts Erhaltung der Kulturlandschaft. Ergänzend dazu finden im Stadtkreis Heidelberg von März bis Ende November 2026 Erfassungen von Tieren und Pflanzen sowie von Biotopen statt. Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Wiese mit Bäumen.
Von März bis November 2026 werden im Außenbereich Heidelbergs Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Biotopen vorgenommen. (Foto: Stadt Heidelberg)

Die Untersuchungen werden nicht flächendeckend durchgeführt. Stattdessen erfassen die beauftragten Fachpersonen wenige Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, die Qualität von Biotopen sowie das Vorkommen und Bestandsentwicklungen ausgewählter Tier- und Pflanzenarten zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden anschließend auf Landes- und teils auch auf Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können.

Teil bundesweiter Monitoringprogramme (FFH-Richtlinie)

Die Erfassungen sind Bestandteil bundesweiter Monitoringprogramme. Deutschland ist als EU-Mitgliedsstaat verpflichtet, den Erhaltungszustand von Arten von gemeinschaftlichem Interesse regelmäßig zu überwachen und an die EU zu berichten (Artikel 11, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie/FFH-RL). Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil eines bundesweiten Stichprobenmonitorings innerhalb der kontinentalen biogeografischen Region. Vorgaben zur Anzahl und Verteilung der Stichproben erfolgen durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Die Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein.

Die Lage der Stichprobenflächen wurde per Zufallsziehung ausgewählt. Da die externen Dienstleistenden die Arbeiten selbstständig planen, sind alle Flächen angegeben, die zwischen 2026 und 2029 beprobt werden.

Hinweise zum Betreten von Grundstücken

Im Rahmen der Erfassungen dürfen die von der LUBW beauftragten kartierenden Fachpersonen entsprechend den Vorgaben des § 52 Naturschutzgesetz (NatSchG) grundsätzlich Grundstücke ohne vorherige Anmeldung betreten – allerdings nur in offener Landschaft und im Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten.

Die beauftragten Personen führen im Gelände eine Bescheinigung mit sich. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu sichern. Eine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden erfolgt nicht. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten beziehungsweise Lebensräume und kann sich witterungsbedingt verschieben. Eine Begleitung der Erfassung vor Ort ist leider nicht möglich.

Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie sowie deren Umsetzung in Baden-Württemberg sind auf der Internetseite der LUBW zu finden unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/ffh-richtlinie. Bei Fragen steht die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: poststelle@lubw.bwl.de.

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(Erstellt am 06. März 2026)

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