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Anträge für Befahren der Fußgängerzone und Baustellen jetzt online möglich

Bei den Anträgen für das Befahren der Fußgängerzone und sogenannte verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen gibt es einiges zu beachten. Damit das in Zukunft leichter geht, hat die Stadt Heidelberg die beiden Verfahren digital vereinfacht. Beide Anträge lassen sich auf der Internetseite der Stadt jetzt auch online sicher durchführen.

Fußgängerzone darf nur mit Ausnahmegenehmigung befahren werden

Wer mit dem Auto in Heidelberger Fußgängerzonen, insbesondere in die Altstadt, fahren möchte, muss beachten: Die Fußgängerzone darf nur in Ausnahmefällen befahren werden – und das auch unabhängig von Pollern oder Absperrungen. Die Stadt Heidelberg bietet ab sofort einen komfortablen Online-Service, um Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beantragen.

Mit diesem Service möchte die Stadt Heidelberg sicherstellen, dass die Fußgängerzone für alle Besuchenden attraktiv und sicher bleibt – gleichzeitig aber auch Lieferungen und notwendige Fahrten geregelt stattfinden können.

Der Antrag kann online unter www.heidelberg.de/altstadtzufahrt gestellt werden.

Außerdem neu: Online-Antrag auch für Baustellen

Auch für Baustellen im öffentlichen Raum bietet die Stadt Heidelberg jetzt einen digitalen Service an: Wer eine verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen auf öffentlichen Straßen beantragen möchte, kann dies ebenfalls bequem online erledigen. Zu finden ist der Antrag unter www.heidelberg.de/leistungen > „Baustellen auf öffentlichen Straßen – Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen“.

(Erstellt am 03. März 2026)

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