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Stadt Heidelberg ordnet Parksituation auf dem Parkplatz am Kirchheimer Messplatz neu

Bezirksbeirat wurde informiert / Start der Umsetzung nach Beschilderung

Die Stadt Heidelberg plant zeitnah die Parksituation auf dem Parkplatz am Harbigweg in Kirchheim neu zu ordnen. Konkret betrifft das die mit sogenannten Parkständen markierte Fläche westlich des Kirchheimer Wegs. Ziel der Maßnahme ist es, das ungeordnete Parken zu beenden. Dabei steht insbesondere die dauerhafte Freihaltung der Fläche durch einen regelmäßigen Wechsel parkender Fahrzeuge im Vordergrund. Der Parkplatz zum Kirchheimer Messplatz spielt eine zentrale Rolle als Parkfläche

  • bei Veranstaltungen der Sportvereine im Harbigweg, im SNP dome und auf dem Messplatz,
  • als Park-and-Ride-Fläche für Pendlerinnen und Pendler

In der Vergangenheit kam es dort jedoch vermehrt zu ungeordnetem Parken – insbesondere durch Lastkraftwagen, Wohnmobile und Anhänger –, was diese Nutzungen deutlich eingeschränkt hat. Teilweise bestand bereits eine Beschilderung, die das Parken auf Pkw beschränkte, diese war jedoch nicht durchgängig wahrnehmbar und entsprach nicht in allen Punkten den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Die Stadt Heidelberg hat im Rahmen der Sitzung des Bezirksbeirats Kirchheim am Mittwoch, 28. Januar 2026, über die geplante Neuordnung der Parksituation auf dem Parkplatz am Harbigweg/Kirchheimer Weg informiert.

Klare Regelung für mehr Ordnung ab voraussichtlich Februar 2026

Künftig gilt auf dem Parkplatz Harbigweg/Kirchheimer Weg folgende Regelung:

  • Parken ist ausschließlich für Personenkraftwagen (Pkw) erlaubt
  • Maximale Parkdauer: 10 Stunden mit Parkscheibe kostenlos

Die Begrenzung dient dazu, eine dauerhafte Belegung zu verhindern und die Fläche fortlaufend verfügbar zu halten, auch bei hohem Bedarf rund um Veranstaltungen. Nach Anbringung der entsprechenden Beschilderung wird die neue Regelung zunächst für zwei Wochen mit Hinweiszetteln kommuniziert. Erst im Anschluss daran erfolgt die reguläre Ahndung von Verstößen durch den städtischen Gemeindevollzugsdienst.

Mit der Maßnahme sollen unter anderem:

  • umliegende Vereine und Einrichtungen entlastet,
  • die Verfügbarkeit bei Veranstaltungen im SNP dome und auf dem Messplatz gesichert,
  • durch den regelmäßigen Wechsel parkender Fahrzeuge eine gleichmäßige Nutzung ermöglicht,
  • die Nutzung als kostenfreier Dauer- oder Übernachtungsparkplatz unterbunden,
  • Verschmutzungen und dauerhafte Belegungen reduziert
  • sowie die Parkfläche Harbigweg/Kirchheimer Weg tagsüber für Pendlerinnen, Pendler und Kurzzeitbesuche freigehalten werden.

Die neue Regelung gilt voraussichtlich ab Februar 2026, sobald witterungs- und personalabhängig die notwendige Beschilderung angebracht wurde. Die Situation vor Ort wird im Anschluss fortlaufend beobachtet, insbesondere im Hinblick auf Nutzung, Rückmeldungen und das allgemeine Parkgeschehen.

(Erstellt am 29. Januar 2026)

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