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Amt für Öffentlichkeitsarbeit
Marktplatz 10
69117 Heidelberg

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Landtagswahl: Informationen zu Briefwahl & Co.

Briefwahlunterlagen bis 6. März beantragen

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, beantragt werden.

  • per QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • online unter heidelberg.de/wahlen
  • per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de
  • unter Telefax 06221 58-4642220
  • schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • oder formlos schriftlich.

Die persönliche Antragstellung ist in den Bürgerämtern und in der Wahldienststelle (Poststraße 50) möglich.

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis 15. Februar 2026

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Personen im selben Haushalt zu unterschiedlichen Zeiten ihre Wahlbenachrichtigungen zugestellt bekommen.

Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 15. Februar 2026 von Anfragen abzusehen, die sich auf nicht zugestellte Wahlbenachrichtigungen beziehen. Wer nach diesem Stichtag keine Benachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle im Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung unter der Telefonnummer 06221 58-42220 melden.

Briefwahlunterlagen per QR-Code oder Online-Antrag beantragen

Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Dieser kann schnell und unkompliziert – rund um die Uhr – per QR-Code oder Online-Antrag beantragt werden. Mit dem Wahlschein haben Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus die Möglichkeit, in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal zu wählen.

Die Beantragung per QR-Code funktioniert wie folgt: Den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code mit dem Smartphone oder Tablet einscannen. Daraufhin erfolgt die Weiterleitung zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift eingetragen werden.

Es ist auch möglich, die Briefwahl online unter www.heidelberg.de/wahlen aufzurufen. In diesem Fall erscheint ein Erfassungsformular für die individuellen Antragsdaten. Zur automatischen Prüfung der Daten werden zwingend die Wahlbezirksnummer und die individuelle Wählernummer benötigt, die der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen sind. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei übertragen und garantieren äußerst kurze Bearbeitungszeiten.

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (Online-Antrag) als gewahrt. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen oder per SMS ist nicht möglich. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am 26. Januar 2026.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig abgeben

Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, beim Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69, eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Die Stadt Heidelberg bittet darum, die Postlaufzeiten für die Zusendung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen durch die Wahldienststelle zu beachten. Auch in den Außenstellen der Bürgerämter können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 6. März 2026, während der individuellen Öffnungszeiten, abgegeben werden.

Vollmacht für andere Personen notwendig

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen. Die oder der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Übersendung an beliebige Zustelladresse

Bei der Antragstellung gibt es die Möglichkeit, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Der Wahlschein und die sonstigen Briefwahlunterlagen werden anschließend direkt durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Wird für die Zurücksendung des Wahlbriefs ebenfalls die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos. Wird ein anderer Zusteller gewählt oder eine besondere Versandform, zum Beispiel per Express, oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt die Wählerin oder der Wähler das Porto selbst.

Umzug innerhalb Heidelbergs

Einen Wahlschein braucht auch jeder, der nach dem 25. Januar 2026 innerhalb Heidelbergs umzieht und nicht in seinem alten Wahllokal wählen möchte.

Termine und Fristen

Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl für die Landtagswahl ist Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr. Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens 8. März 2026, 18 Uhr, beim Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein.

Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann nur bis Samstag, 7. März 2026, 12 Uhr, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen.

Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Wer selbst stark seheingeschränkt ist oder Personen kennt, die sich für dieses Angebot interessieren, kann die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden anfordern unter Telefon 0621 40203.

Ergänzend: Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Poststraße 50, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.

(Erstellt am 26. Januar 2026)

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