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Feierliche Übergabe der Räumlichkeiten für das Haus des Jugendrechts

Am heutigen Freitag, 23. Januar 2026, fand die feierliche Übergabe der Räumlichkeiten für das Haus des Jugendrechts statt. In der Haberstraße 3 im Heidelberger Gewerbegebiet Rohrbach-Süd arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Jugendhilfe der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Mannheim unter einem Dach. Gemeinsam arbeiten sie daran, junge Menschen vor einem Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren und noch effektiver zu betreuen.

Justizministerin Marion Gentges betonte die Wichtigkeit der Einrichtung: „Mit der heutigen Eröffnung setzt sich eine Erfolgsgeschichte fort, die wir in Baden-Württemberg vor über 25 Jahren begonnen haben. Wir haben in Baden-Württemberg 14 Häuser des Jugendrechts geschaffen; bundesweit gibt es 49 Einrichtungen. Ich bin stolz auf diese Entwicklung und danke allen Beteiligten, die daran mitgewirkt haben. Die Häuser des Jugendrechts sorgen erfolgreich für eine schnelle und konsequente Sanktionierung der jungen Straftäter und bieten gleichzeitig frühzeitig und zielgerichtet Hilfs- und Unterstützungsangebote, um den jungen Menschen den Weg zu einem straffreien Leben zu ebnen."

Gruppe von Personen
Symbolische Schlüsselübergabe der Räumlichkeiten für das Haus des Jugendrechts. (Foto: Dorothea Burkhardt)

Staatssekretär Thomas Blenke MdL hob in diesem Zusammenhang die zügige und überbehördliche Zusammenarbeit hervor: „In Baden-Württemberg gehen wir Hand in Hand mit allen beteiligten Behörden gegen Jugendkriminalität vor. Unser erklärtes Ziel ist es, die jungen Menschen zurück auf den richtigen Weg zu bringen und einen Neustart zu ermöglichen. Mit unseren Häusern des Jugendrechts schaffen wir kurze Wege zwischen den zuständigen Behörden und können schnell reagieren. Es geht darum, sehr frühzeitig gegen kriminelle Entwicklungen vorzugehen und damit die kriminellen Karrieren bei jungen Menschen zu verhindern. Dieses Konzept setzen wir nun auch in Heidelberg um und entwickeln es weiter.“

Wie bereits berichtet (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/5752460) unterzeichneten am 8. April 2024 der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen, Landrat Stefan Dallinger, Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Polizeipräsidentin Ulrike Schäfer die Kooperationsvereinbarung für das Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg.

Nach langer Suche wurde ein geeignetes Objekt für das Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis gefunden, das zwischenzeitlich auch bezogen wurde. Seit Mai 2025 arbeiten die Staatsanwaltschaft, die Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises und die Polizei dort eng zusammen.

Der Amtsleiter von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Marco Grübbel, zeigt sich zufrieden mit der Wahl der Räumlichkeiten: „Nach intensiver Suche und Abstimmung mit allen beteiligten Institutionen, ist es uns gelungen, diesen hervorragenden Standort für das Haus des Jugendrechts zu finden. Damit konnte jetzt auch für den Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg diese sinnvolle Einrichtung eingerichtet werden.“

Und auch Landrat Dallinger betont die Wichtigkeit der Einrichtung: „Unser neues Haus des Jugendrechts ist insofern besonders, weil es nicht nur für das Stadtgebiet, sondern auch für große Teile des Flächenlandkreises direkt zuständig ist. Denn genau wie die Lebenswelten unserer jungen Menschen nicht an diesen Grenzen zwischen Landkreis und Stadt enden, verstehen wir uns als großen Sozialraum innerhalb der Metropolregion, für den wir gemeinsam Verantwortung tragen.“

Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner erklärt: „Die Stärke des ‚Haus des Jugendrechts‘ ist, dass Jugendhilfe, Justiz und Polizei nun unter einem Dach schnell, verlässlich und abgestimmt reagieren können. Denn unser gemeinsames Ziel ist es, negative Entwicklungen noch zu wenden, junge Menschen zu stabilisieren und ihnen Perspektiven zu eröffnen.“

Kinder und Jugendliche durchlaufen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden viele Entwicklungsstufen, die mit grundlegenden Veränderungen verbunden sind. Hierbei ist das Austesten von Grenzen ein jugendtypisches Verhalten.

Im Jugendgerichtsgesetz steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die Staatsanwaltschaft, die Jugendhilfe und die Polizei beteiligen sich mit unterschiedlichen Aufgaben am Jugendstrafverfahren. Während Staatsanwaltschaft und Polizei in enger Zusammenarbeit in erster Linie Straftaten aufklären, verfolgen und einer Ahndung zuführen, konzentriert sich die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren an den grundsätzlichen Aufgaben und Zielen der Jugendhilfe. Die Jugendämter sind mit der Jugendhilfe im Strafverfahren immer dann beteiligt, wenn strafrechtlich gegen Jugendliche und Heranwachsende ermittelt wird. Hauptaufgabe ist die kontinuierliche Beratung, Begleitung und Betreuung der jungen Menschen über das gesamte Strafverfahren hinweg. Die sozialpädagogischen Fachkräfte haben dabei die Aufgabe, Kontakt aufzunehmen und die jungen Menschen sowie deren Erziehungsberechtigte zu beraten und einzuschätzen, ob unterstützende pädagogische Leistungen der Jugendhilfe notwendig und geeignet sein könnten. In die Hauptverhandlungen bringen die Mitarbeitenden ihre pädagogische Einschätzung zur Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der straffälligen Jugendlichen ein und empfehlen Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Entwicklung.

(Erstellt am 23. Januar 2026)

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