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Abfallgebührenbescheide werden Ende Februar versendet

Die ASZ Heidelberg informiert darüber, dass die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026 erst Ende Februar in der Kalenderwoche 9 erstellt und anschließend versendet werden. Die Empfängerinnen und Empfänger haben die Wahl, den Bescheid entweder per Post oder per E-Mail zu erhalten. Alternativ steht auch das Kundenportal Abfallwirtschaft zur Verfügung.

Papierlose Zustellung per E-Mail

Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümer können sich den Abfallgebührenbescheid oder den Gehwegreinigungsgebührenbescheid auf Wunsch online per E-Mail zusenden lassen. Damit entfällt der postalische Versand der Bescheide. Um die papierlose Zustellung zu beantragen, genügt eine formlose E-Mail an gebuehren-abfallwirtschaft@heidelberg.de mit folgenden Angaben:

  • Name der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • Adresse des Objektes
  • Nennung, welcher Bescheid versandt werden soll (Abfallgebühren und/oder Gehwegreinigungsgebühren)
  • Vertragskonto oder Kundennummer (zu finden auf dem letzten Abfallgebührenbescheid)
  • E-Mail, an die der Bescheid versendet werden soll

Alternativ kann das Online-Formular auf der Homepage www.asz.heidelberg.de/online-antraege verwendet werden.

Kundenportal Abfallwirtschaft bietet schnellen Überblick

Wer seine persönlichen Informationen und Daten schnell und unkompliziert rund um die Uhr einsehen oder ändern möchte, nutzt am besten das Kundenportal Abfallwirtschaft. Neben einer Übersicht über die persönlichen Daten können die aktuellen Jahresbescheide (Abfall und Gehweg) und Daten zu den eigenen Abfallbehälter eingesehen werden. Für die erstmalige Registrierung im Portal wird die Bescheidnummer benötigt. Diese ist auf dem Gebührenbescheid vermerkt.

(Erstellt am 12. Januar 2026)

Info

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Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

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