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Silvesternacht: Heidelberger Feuerwehr ist gut vorbereitet

Tipps zum sicheren Abbrennen von Feuerwerk

Die Feuerwehr Heidelberg bereitet sich für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 wieder auf eine erhöhte Anzahl von Einsätzen vor. Die Berufsfeuerwehr wird die Wachstärke anheben und auch die meisten Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden den Jahreswechsel in ihren Gerätehäusern begehen – und stehen für kleinere Einsätze im Stadtteil, etwa Papierkorbbrände, unmittelbar zur Verfügung. Bei größeren Ereignissen wie Wohnungsbrände werden Berufs- und Freiwillige Feuerwehr in gewohnter Weise gemeinsam alarmiert. Damit ist eine schnelle und effektive Hilfe jederzeit gewährleistet.

Zum Jahreswechsel 2024/25 war die Feuerwehr Heidelberg 28-mal alarmiert worden. Der Großteil der Einsätze bildeten Kleinbrände, wie brennende Mülleimer oder Reste von Feuerwerkskörpern. Glimpflich verlief ein Balkonbrand in der Altstadt. Hier hatten mit großer Intensität Plastikmöbel auf einem Balkon gebrannt. Ein Überspringen des Feuers auf die Wohnung wurde durch die Balkontür glücklicherweise verhindert. Für eine Schrecksekunde sorgte ein gemeldeter Gebäudebrand im Neuenheimer Feld, der sich bei der Erkundung jedoch als brennendes Holz im Freien herausstellte.

Empfehlungen der Feuerwehr Heidelberg für einen gelungenen Jahreswechsel

Damit der Wechsel in das neue Jahr sicher gelingt und ohne Sorge gefeiert werden kann, gibt die Heidelberger Feuerwehr folgende Tipps und Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!
  • Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Zum Schutz von Menschen, Monument und Umwelt gilt im gesamten Schlossgarten des Heidelberger Schlosses für den Jahresübergang ein Feuerwerksverbot.
  • Knallkörper und Raketen dürfen nur im Freien verwendet werden, ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden ist einzuhalten.
  • Gebrauchsanweisung beachten – Qualitätsfeuerwerk liegt immer eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache bei.
  • Knaller nicht zusammenbündeln.
  • Knaller, die nicht explodiert sind, nicht wieder anzünden! Machen Sie diese am besten mit Wasser unbrauchbar.
  • Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten) und auf sichere Flugrichtung achten; Zündschnur am besten mit einem langen Streichholz (Fidibus) anzünden – gutem Feuerwerk liegt dieses regelmäßig bei.
  • Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern.
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren.
  • Achten Sie auf Qualität und sicheres Feuerwerk! In Deutschland darf nur Feuerwerk verkauft werden, das von einer der 14 zugelassenen EU-Prüfstellen auf seine Sicherheit geprüft wurde. Sie erkennen dies am CE-Zeichen und der Prüfnummer (zum Beispiel 0589-F2-0187) – 0589 steht hierbei für die in Deutschland zugelassene Prüfstelle der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Auch das Siegel des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI) ist ein gutes Indiz für legales, geprüftes und damit sicheres Feuerwerk. Eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung sollte dem Feuerwerk ebenfalls immer beiliegen.
  • Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen.
  • Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren! Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen.

Dekorationen und Ausstattungen

Einige wenige Punkte gibt es auch bei der Raumdekoration zu beachten:

  • Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern oder offenem Feuer (Zigaretten) in Berührung kommen. 
  • Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen! 
  • Glimmende Zigarettenkippen vom Aschenbecher in einen Blecheimer umleeren oder mit Wasser ablöschen.

Bei Veranstaltungen in größeren Räumen müssen die ausgewiesenen Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!

Im Notfall: 112 wählen

Kommt es doch zu einem Schaden, setzen Sie unter der Notrufnummer 112 einen Notruf nach dem folgendem „fünf W“ Schema ab:

  • W – Wer meldet?  
  • W – Was ist passiert? 
  • W – Wo ist es passiert? 
  • W – Wie viele Personen sind betroffen/verletzt? 
  • W – Warten Sie auf eventuelle Nachfragen der Leitstelle und legen Sie nicht sofort auf!
(Erstellt am 29. Dezember 2025)

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