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69117 Heidelberg

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Hundesteuer: Information zur Rücksendung des Formulars zur Abfrage der Hunderasse

Die Hundesteuer wird in Heidelberg – wie bereits berichtet – zum 1. Januar 2026 erhöht.
Zudem wird eine Steuer auf Kampfhunde und gefährliche Hunde neu eingeführt. Zur Einstufung von Hunden als Standard- oder gefährliche Hunde (Kampfhunde) sind Hundehalterinnen und Hundehalter bereits seit dem Sommer mehrfach aufgerufen worden, einen zugesendeten Fragebogen auszufüllen. Die Stadt Heidelberg hatte diesen Ende Juli 2025 Hundehalterinnen und Hundehaltern zugesendet. Hunde, für die bis zum 1. Dezember 2025 keine Rückmeldungen vorlagen, werden mit dem höheren Steuersatz für gefährliche Hunde eingestuft.

Abgabe des Fragebogens: Online, per Post oder E-Mail – auch für Befreite verpflichtend

Der Fragebogen kann weiterhin online ausgefüllt zurück an die Stadt Heidelberg gesendet werden. Alternativ ist eine Anforderung des Formulars über das Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Poststraße 50, 69115 Heidelberg, oder per E-Mail an steuern@heidelberg.de möglich.
 
Auch Personen, die aktuell von der Hundesteuer befreit sind, sind zur Abgabe verpflichtet. Falls die Hunderasse nicht bekannt ist, sollen Angaben zu Vater- und Muttertier gemacht oder alternativ ein farbiges Foto des Hundes beigefügt werden.

Neue Hundesteuer ab 2026: Erhöhungen und Neuerungen

Hundehalterinnen und Hundehalter zahlen ab dem 1. Januar 2026 für den ersten Hund 144 Euro pro Jahr, statt wie bisher 108 Euro, und für jeden weiteren Hund 288 Euro, statt wie bisher 216 Euro. Die neueingeführte Steuer auf Kampfhunde und gefährliche Hunde beträgt 600 Euro pro Jahr. Die bisher gültige Zwingersteuer von 60 Euro pro Jahr wird abgeschafft, da es nur wenige Zwinger gibt und der Verwaltungsaufwand hoch ist. Der Gemeinderat hatte die Reformierung der Hundesteuer in seiner Sitzung am 8. Oktober 2025 beschlossen. Im Januar 2026 erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Hundesteuerbescheid.

Befreiung von der Hundesteuer mit Heidelberg-Pass/Heidelberg-Pass+

Inhaberinnen und Inhaber eines Heidelberg-Passes oder eines Heidelberg-Passes+ können von der Hundesteuer befreit werden. Dafür mussten sie bis spätestens 2. November 2025 einen Nachweis über ihren Heidelberg-Pass/Heidelberg-Pass+ oder dessen Verlängerung vorlegen. Falls noch nicht geschehen, kann dies jedoch im Jahr 2026 nachgeholt werden. Der Nachweis ist an das Kämmereiamt, Abteilung Kasse und Steuern, Poststraße 50, 69115 Heidelberg, oder per
E-Mail an steuern@heidelberg.de zu senden. Gefährliche Hunde und Kampfhunde sind von der Steuerbefreiung ausgenommen.

Zum Online-Formular

(Erstellt am 23. Dezember 2025)

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