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Burgstraße wieder in beide Richtungen befahrbar

Mit Abschluss der Bauphase im östlichen Abschnitt ist die temporär eingerichtete Einbahnstraßenregelung in der Burgstraße im Stadtteil Handschuhsheim aufgehoben. Die Straße ist ab sofort wieder aus beiden Richtungen – von Norden wie von Süden – befahrbar.

Für den reibungslosen Ablauf der Abfallentsorgung gilt auf der östlichen Straßenseite der Burgstraße an den Leerungstagen der Abfallwirtschaft ein absolutes Haltverbot (regelmäßig donnerstags). Nach Feiertagen kann sich der Leerungstermin verschieben. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Abfuhrtermine.

Durch diese Regelung gehen keine Parkmöglichkeiten dauerhaft verloren. Voraussetzung für den Verzicht auf ein dauerhaftes Haltverbot ist die Einhaltung der temporären Haltverbote an den Abfuhrtagen.

Die Stadt Heidelberg dankt allen Anwohnenden für Verständnis und Rücksichtnahme während der Bauzeit.

(Erstellt am 24. Oktober 2025)

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