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Kommunale Biotopverbundplanung in Heidelberg

Stadt konkretisiert Landesfachplan – 16 Schwerpunktbereiche identifiziert

Die Stadt Heidelberg legt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am Mittwoch, 15. Oktober 2025, die Kommunale Biotopverbundplanung zur Beratung vor. Der Gemeinderat entscheidet voraussichtlich am 13. November 2025. Ausgangspunkt ist der landesweite Fachplan Biotopverbund. Er soll bis 2030 auf 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs ein vernetztes System von Lebensräumen schaffen. Die kommunale Biotopverbundplanung konkretisiert den Landesfachplan unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten.

Was ist ein Biotopverbund?

Biotopverbund bedeutet, Lebensräume zu verbinden, damit sich Arten bewegen, ausbreiten und dauerhaft erhalten können. Für Heidelberg wurden 92 Zielarten betrachtet; analysiert sind die Anspruchstypen „trocken“, „mittel“ und „feucht“. Als Kernflächen eignen sich etwa Felsbiotope, Trockenmauern, Magerrasen (trocken), extensiv genutzte Wiesen und Streuobstwiesen (mittel) sowie Alt-Neckar-Abschnitte, Röhrichte und Nasswiesen (feucht). Hemmnisse bestehen vor allem durch den ausgebauten Neckar als Barriere für nicht flugfähige Arten sowie durch Siedlungsflächen und Straßen, die Offenlandräume zerschneiden. Die Planung umfasst rund 4.155 Hektar in allen 15 Stadtteilen und konzentriert sich überwiegend auf das Offenland außerhalb bestehender Siedlungsflächen.

Maßnahmenkonzept mit 16 Schwerpunktbereichen

Aus der Analyse leitet die Vorlage Handlungsbedarf ab und stellt ein Maßnahmenkonzept mit Schwerpunktbereichen sowie lokalen und regionalen Verbundachsen vor. Insgesamt wurden 16 Schwerpunktbereiche identifiziert – darunter „Auerstein“ und „Steinberg“ (Handschuhsheim), „Russenstein“ und „Hangflächen am Philosophenweg“ (Neuenheim), der Grünlandbereich um das Stift Neuburg, die ehemalige Kiesgrube „Engelhorn“ (Grenzhof) sowie „Dossenheimer Tal und Mühlhang“ (Ziegelhausen). Wichtige Achsen verlaufen unter anderem entlang des Neckars (Anspruchstyp „feucht“) und Leimbach/Landgraben. Vorgesehen sind zum Beispiel Pflege und Sicherung wertvoller Flächen, Wiederherstellung von Streuobstbeständen, Erhalt/Erweiterung von Saumstrukturen und das Zurückdrängen invasiver Neophyten. 

Zur Umsetzung werden 14 exemplarische Maßnahmen mit Steckbriefen beschrieben und dreistufig priorisiert (hoch/mittel/niedrig). Kurzfristig empfohlen sind zwei Pilotmaßnahmen auf städtischen Grundstücken: in der ehemaligen Kiesgrube „Engelhorn“ (Grenzhof) und im Gewann „Waldäcker“ (Kirchheim). 

Ergänzung der städtischen Biodiversitätsstrategie

Die Erstellung der kommunalen Biotopverbundplanung ist eine naturschutzrechtliche Pflichtaufgabe nach dem Musterleistungsverzeichnis des Landes und wurde zu 90 Prozent mit Landesmitteln gefördert. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen sind grundsätzlich freiwillig, nach Beschluss jedoch in erhöhtem Maße förderfähig – für die Stadt teils bis zu 70 Prozent über die Landschaftspflegerichtlinie. 

Die Biotopverbundplanung ist fachlich mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt und dort anerkannt. Sie ergänzt die Biodiversitätsstrategie der Stadt Heidelberg (im März 2021 durch den Gemeinderat beschlossen) und fließt in die regionale Biotopverbundplanung des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim ein – mit dem Ziel, künftige Siedlungsentwicklung naturverträglich zu gestalten und Fragmentierung zu vermeiden.

(Erstellt am 10. Oktober 2025)

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