Dossenheimer Landstraße: Verkehrsregelungen für den Autoverkehr während dritter Bauphase
Auf der Großbaustelle Dossenheimer Landstraße im Heidelberger Norden läuft seit Montag, 15. September 2025, planmäßig die dritte Bauphase. Mit dem Seitenwechsel des Baufelds auf die Westseite gelten nun folgende Regelungen für den Autoverkehr:
- Fahrtrichtung Norden: Die Dossenheimer Landstraße bleibt wie bisher befahrbar.
- Fahrtrichtung Süden: Die bereits seit Beginn der Gesamtmaßnahme eingerichteten Umleitungen bleiben bestehen.
- Wieder geöffnet: die Einmündungen der Kriegsstraße, der Biethsstraße sowie der Johann-Fischer-Straße von und zur Dossenheimer Landstraße.
- Vorübergehend gesperrt: Die Mühlingstraße und die Alexander-Colin-Straße sind bis Dezember 2025 Sackgassen.
- Ab Dezember 2025: Die Einfahrt von der Dossenheimer Landstraße in die Friedensstraße wird wieder möglich sein.
Die Zufahrten zu Anliegergrundstücken sowie zu den örtlichen Gewerbebetrieben bleiben – abgesehen von punktuellen Einschränkungen – jederzeit möglich. Alle Betriebe und Geschäfte in Handschuhsheim sind weiterhin erreichbar über die kleinräumige Umleitung und die Dossenheimer Lanstraße in Fahrtrichtung Norden.
Informationen zum ÖPNV
Mit Abschluss der Umbauphase am 12. September 2025 hat die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) den regulären ÖPNV-Betrieb während der Baumaßnahme wieder aufgenommen. Weitere Informationen finden Fahrgäste unter www.rnv-online.de.
Aktuelle Hinweise rund um den Bauablauf finden sich im Internet unter www.dossenheimer-landstrasse.de.
