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Neuer Mietspiegel gilt ab 1. Oktober

Broschüre ist in Bürgerämtern erhältlich

In Heidelberg tritt ab Mittwoch, 1. Oktober 2025, ein neuer Mietspiegel in Kraft. Dieser stellt eine Fortschreibung des Mietspiegels 2023 dar, der auf der Basis des Preissteigerungsindexes des statistischen Bundesamtes erstellt wurde. Die Interessensvertretungen des Verbandes der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Heidelberg und Umgebung (Haus & Grund) sowie des Mietervereins Heidelberg haben dem qualifizierten Mietspiegel zugestimmt. In seiner Sitzung am Dienstag, 16. September 2025, wird der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss über die neue Auswertung informiert. Der Mietspiegel 2025 gilt bis 30. September 2027.
 

Die Nettokaltmieten in Heidelberg sind der Indexfortschreibung zufolge gegenüber 2023 um 4,37 Prozent gestiegen. Die durchschnittliche rechnerische Mietspiegelmiete je Quadratmeter beträgt nun 11,14 Euro gegenüber 10,67 Euro im Jahr 2023. Zuletzt hatten sich die Nettokaltmieten in Heidelberg von 2021 auf 2023 um 13,5 Prozent erhöht.

Was ist ein Mietspiegel?

Mietspiegel sind anerkannte Grundlagen für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie werden genutzt, wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden soll oder Vermietende die monatliche Miete erhöhen wollen. Es lässt sich herausfinden, ob die Miete für Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einer Wohnung angemessen ist. Heidelberg besitzt einen qualifizierten Mietspiegel. Das ist der Fall, wenn Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessenverbänden anerkannt worden sind.

Wie wird der Mietspiegel erstellt?

Ein qualifizierter Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen und spätestens alle vier Jahre neu zu erstellen. Sein Zustandekommen wird von einem fach- und sachkundigen Beirat begleitet. Der Mietspiegel 2025 ist eine Fortschreibung des Mietspiegels 2023 auf Basis des Verbraucherpreisindexes für Deutschland. Die Steigerungsrate folgt somit der Inflationsrate. Im Jahr 2027 wird es eine neue Mietspiegelerhebung geben.

Wer wirkt mit?

An der Erstellung des Mietspiegels hat unter dem Vorsitz von Erstem Bürgermeister Jürgen Odszuck der projektbegleitende Mietspiegelbeirat mitgewirkt. Zum Beirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Heidelberg und Umgebung e. V. (Haus & Grund Heidelberg) und des Mietervereins Heidelberg und Umgebung, der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg (GGH), des Gutachterausschusses Heidelberg und des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte und der Stadtverwaltung. 

Wie kann ich den Mietspiegelrechner nutzen?

Unter www.heidelberg.de/mietspiegel können Interessierte interaktiv den Mietspiegelrechner nutzen. Zunächst wird anhand der Wohnungsgröße und des Baualters der Basismietpreis ermittelt. Ein Objektname kann optional frei vergeben werden. Danach erfolgt die Eingabe des Sanierungszustands. Unterschieden werden die Kategorien Voll- oder Teilmodernisierung sowie fehlende Modernisierung. Hinzu kommt die Eingabe weiterer Ausstattungsmerkmale sowie der Lagezuordnung. Diese erfolgt anhand der Adresseingabe des jeweiligen Gebäudes. Anhand einer Gesamtübersicht wird die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete schließlich veranschaulicht.

Wer hilft, wenn es Probleme gibt?

Bei der Anwendung des Mietspiegels und Fragen dazu hilft das städtische Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung weiter unter Telefon 06221 58-21500 oder -21510. Beratungen bieten Mieterverein sowie Haus und Grund an. Kontaktdaten gibt es im Internet unter mieterverein-heidelberg.de und haus-und-grund-heidelberg.de.

Mietspiegel als Broschüre und zum Download

Die Broschüre zum Mietspiegel 2025 ist ab 1. Oktober erhältlich. Diese steht dann im Internet unter www.heidelberg.de/mietspiegel zum Download bereit. Außerdem ist die Broschüre „Mietspiegel 2025“ bei allen Bürgerämtern, beim Mieterverein Heidelberg und Umgebung, Poststraße 46, und bei Haus & Grund, Rohrbacher Straße 43, erhältlich. Informationen und Hilfestellungen zum interaktiven Mietspiegelrechner gibt es im Kompetenzzentrum Bauen, Wohnen, Förderung beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Prinz Carl, Kornmarkt 1, Telefon 06221 58-25100.

(Erstellt am 08. September 2025)

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