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Kinderschutz: Erweiterte Führungszeugnisse im Neben- und Ehrenamt

Stadt Heidelberg veröffentlicht aktualisierten Leitfaden – Appell an Vereine und Verbände zur regelmäßigen Überprüfung der Gültigkeit

Kinderschutz ist in Heidelberger Vereinen und Verbänden ein wichtiges Thema. Viele von ihnen verfügen über Schutz- und Präventionskonzepte und setzen diese Konzepte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aktiv um. Ein wichtiger Baustein zur Prävention von jeglicher Gewalt und Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche in Vereinen und Verbänden sind die erweiterten Führungszeugnisse von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden. Daran erinnert jetzt das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg. Informationen dazu bietet der städtische „Leitfaden Erweiterte Führungszeugnisse im Neben- und Ehrenamt“, der aktualisiert vorliegt. Er ist auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter heidelberg.de - Service-Links abrufbar.

Damit dieser Präventionsbaustein möglichst flächendeckend umgesetzt wird, hat der Gesetzgeber die Jugendämter aller Kommunen in Deutschland verpflichtet, Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe und weiterer Einrichtungen zu schließen, die im Rahmen ihrer Angebote mit Kindern und Jugendlichen umgehen. Damit soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftatbestände – vor allem bei Sexualdelikten –  verurteilt wurden.

Mehr als 100 Heidelberger Vereine, die mit Kinder- und Jugendlichen arbeiten, haben die im Leitfaden der Stadt Heidelberg enthaltene Vereinbarung mit dem Kinder- und Jugendamt bereits abgeschlossen. Sie benötigen keine neue Vereinbarung, müssen allerdings regelmäßig prüfen, ob zum Beispiel ihre Liste der Tätigkeiten, die Gültigkeit der Führungszeugnisse und ihre Schutzkonzepte noch den aktuellen Verhältnissen entsprechen oder eine Aktualisierung erforderlich ist.

Einrichtungen, die mit Kinder und Jugendlichen in Heidelberg arbeiten und noch keine Vereinbarung mit dem Kinder- und Jugendamt abgeschlossen haben, finden den Leitfaden mit der Vereinbarung und den Ansprechpersonen auf der Internetseite der Stadt Heidelberg.
Unterstützungsangebote in der Präventionsarbeit und in der Umsetzung der Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII bieten beispielsweise der Sportkreis und der Stadtjugendring mit Fortbildungsangeboten zur Präventionsarbeit an. Termine sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden. Bei der Einsichtnahme in die Führungszeugnisse bietet der Stadtjugendring Heidelberg e.V. Unterstützung an. Das Kinder- und Jugendamt hilft bei inhaltlichen und formalen Fragen zur Umsetzung der Vereinbarung. Kontakt: Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg, Telefon 06221 58-31510.

(Erstellt am 13. September 2022)

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