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Fauler Pelz: Stadt hat Klage gegen Land eingereicht und Zurückstellungsbescheid erlassen

Die Stadt Heidelberg hat in Sachen „Fauler Pelz“ beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg – vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe – eingereicht. Nach Ansicht der Stadt verletzt das RP bereits mit einer fachaufsichtlichen Weisung, wonach die Stadt dem RP einen beabsichtigten Zurückstellungsbescheid vorab zur Zustimmung vorzulegen habe, die Planungshoheit und das Selbstverwaltungsrecht der Stadt. Im Anschluss an die Klageerhebung erging ein Zurückstellungsbescheid gegen das Land – hier das Sozialministerium – als Bauherrn. Um die eigenen Rechte zu wahren und den eindeutigen Beschluss des Gemeinderats vom 2. Juni 2022 umzusetzen, sah sich die Stadt zu diesen Schritten gezwungen.

Der „Faule Pelz“ ist seit Jahren als Erweiterung für die Universität vorgesehen und es gibt bereits einen Bauvorbescheid. Im Dezember 2021 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung dieser universitären Nutzung des Grundstücks. Das Vorhaben des Landes, im „Faulen Pelz“ eine Einrichtung für den Maßregelvollzug zu schaffen, widerspricht den Planungen von Stadt und Universität. Das Land hat im April 2022 einen entsprechenden Bauantrag bei der Stadt eingereicht.

Einstimmiger Gemeinderatsbeschluss liegt vor

Am 2. Juni 2022 hatte der Heidelberger Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass das Baurechtsamt den Bauantrag des Landes zur Einrichtung eines Maßregelvollzugs im stillgelegten Gefängnis „Fauler Pelz“ in der Heidelberger Altstadt für ein Jahr zurückstellen solle. Durch die Zurückstellung des entsprechenden Bauantrags kann das Bebauungsplanverfahren fortgesetzt, abgeschlossen und anschließend auch ohne Verzögerung umgesetzt werden.  Der Gemeinderat hatte die Verwaltung in derselben Sitzung zudem einstimmig damit beauftragt, "eine eventuelle Abweichungsentscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe nach § 37 Abs. 1 BauGB einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls wegen Verletzung der Planungshoheit Rechtsmittel einzulegen". Diese Beschlusslage ist Handlungsrichtlinie für die Stadtverwaltung. „Wir müssen unsere Rechte zunächst einmal wahren. Daran ändert auch das jüngste Vertragsangebot des Sozialministeriums nichts“, erklärt Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

(Erstellt am 08. Juli 2022)

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