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Vogelgrippe-Fall im Zoo: Schutzmaßnahmen für Zootiere und Geflügelhaltungsbetriebe

Im Zoo Heidelberg ist am Freitag, 7. Januar 2022, die Vogelgrippe (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Bei einer Anfang des Jahres verendeten Rothalsgans ist nach einer Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt der Geflügelpest-Erreger vom Subtyp HPAI H5N1 nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Befund zwischenzeitlich bestätigt. Als Eintragungsursache wird die Einschleppung des Seuchenerregers durch Wildvögel angenommen. Die Veterinärbehörde der Stadt Heidelberg hat sich umgehend bezüglich der erforderlichen Maßnahmen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe verständigt.

Das Virus ist derzeit wieder stark europaweit verbreitet. Betroffen sind Wildvögel sowie Geflügel und andere Vögel gehaltener Arten von Skandinavien bis nach Südeuropa. Eine Übertragung auf den Menschen ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch sehr selten. Laut Robert-Koch-Institut gilt das Risiko als sehr gering und in Deutschland ist bisher noch kein einziger Fall aufgetreten. Schutzmaßnahmen sind vor allem bei der Nutztierhaltung, zum Beispiel bei Geflügelhöfen, wichtig.

Maßnahmen im Zoo Heidelberg

  • Vögel werden in ihre Häuser oder in überdachte Rückzugsorte gebracht. Um eine Virenübertragung durch vorbeiziehende Wildvögel zu vermeiden, werden alle Volieren mit Planen abgedeckt und engmaschig verstärkt.
  • Wasserflächen werden abgelassen, um keine weiteren wildlebenden Vögel anzuziehen.
  • Bei allen Vogelarten werden konstant Kontrollen durchgeführt und Proben genommen, um eine Ausbreitung des Erregers möglichst frühzeitig festzustellen.
  • Für Besucherinnen und Besucher des Zoos werden die Vögel vorerst nicht zu sehen sein, begehbare Volieren müssen geschlossen werden.

„Der Zoo hat einen detaillierten Tierseuchenplan, der in Fällen wie diesem umgesetzt wird. Für alle Vogelbereiche wurden beispielsweise die Hygienemaßnahmen in der Tierpflege verschärft und Notfallpläne zur Aufstallung der Vögel werden nun umgesetzt“, erklärt Zoodirektor Dr. Wünnemann. „Wir hoffen, dass wir mit den getroffenen Maßnahmen eine weitere Ausbreitung des Vogelgrippevirus verhindern können.“

Weitere Schutzmaßnahmen außerhalb des Zoos

  • Die Einrichtung von Sperrzonen ist nach derzeitigem Stand nicht erforderlich.
  • Die Stadtverwaltung hat die Halter von größeren Geflügelbeständen im Stadtgebiet informiert. Dort werden betriebliche Schutzmaßnahmen umgesetzt.
  • Auch Haltern von kleinen Geflügelbeständen im privaten Bereich wird dringend angeraten, ihre Tiere vor einem Viruseintrag zu schützen. Hinweis und Tipps hierzu hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf seiner Homepage zusammengestellt.
  • Wenn Bürgerinnen und Bürger tote Wasser- oder Greifvögel im öffentlichen Raum finden, sollten diese auf keinen Fall berührt werden. Wer einen derartigen toten Vogel findet, wendet sich bitte an das jeweils zuständige Veterinäramt. In Heidelberg ist es per E-Mail unter veterinaeramt@heidelberg.de

Weitere Informationen:

(Erstellt am 07. Januar 2022)

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