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Bahnhofstraße: Gemeinderat gibt grünes Licht für Fortsetzung der Gespräche mit der Firma STRABAG

Die künftige Bahnhofstraße von Westen gesehen (Abbildung: Pesch und Partner)Der Heidelberger Gemeinderat erteilte der Stadtverwaltung am 27. Juli 2011 mit überwältigender Mehrheit den Auftrag, die Gespräche mit der Firma STRABAG über die weitere Bebauung zwischen der Kurfürsten-Anlage und der Bahnhofstraße fortzusetzen. Es geht dabei um die westlich an das neue Justizzentrum angrenzenden Baufelder, für die derzeit eine Veränderungssperre gilt, da der Bebauungsplan mit dem Ziel überarbeitet wird, das dort zulässige Bauvolumen zu verringern.

Keine Staffelgeschosse

Die Gespräche sind auf einem guten Weg, das bestätigt der Gemeinderatsbeschluss, zu dem es nur eine Gegenstimme gab. Die STRABAG als Eigentümerin der Baufelder MK2 und MK3 hat der Stadtverwaltung nach umfangreichen Vorverhandlungen ein Gesamtpaket vorgeschlagen, das eine einvernehmliche Lösung der gestalterischen und finanziellen Fragen vorsieht.

Das vom Bauherrn vorgelegte Konzept hält die Vorgaben aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 2. Dezember 2010 ein. Der Bebauungsvorschlag übernimmt in Bezug auf Kubatur und Gestaltung den Wettbewerbsentwurf vom Juli 2010. Staffelgeschosse sind in dem Entwurf nicht mehr vorgesehen. Die Bebauung soll weiterhin durch das Architekturbüro Auer und Weber konzipiert werden, die für den Wettbewerbsentwurf verantwortlich zeichneten. Die STRABAG sieht damit die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Veränderungssperre als erfüllt an und hat die Stadt Heidelberg wegen bestehender vertraglicher Bindungen um eine zeitnahe Vornahme der erforderlichen Umsetzungsschritte gebeten.

Dem Bezirksbeirat Weststadt/Südstadt wurde das Konzept der STRABAG am 29. Juni in seinen wesentlichen Grundzügen mündlich erläutert, im Bauausschuss am 5. Juli hat die Verwaltung den aktuelle Planungs- und Verhandlungsstand vorgestellt. Grundsätzliche Bedenken gegen den Bebauungsvorschlag wurden nicht geäußert.

Stadt übernimmt Kosten für Umgestaltung des öffentlichen Raums

Der geltende städtebauliche Vertrag sieht vor, dass sich die STRABAG an den Kosten der Umgestaltung des nördlichen Bereichs der Bahnhofstraße, der Umgestaltung der Kurfürsten-Anlage im Bereich des Geh- und Radweges sowie durch einen 20-prozentigen Anteil an der Gestaltung des künftigen öffentlichen Platzes östlich des Justizzentrums beteiligt – sämtlich Maßnahmen im öffentlichen Raum. Abweichend vom Vertrag sollen diese Maßnahmen nun von der Stadt übernommen werden, um den durch eine Änderung des Bebauungsplanes bedingten geringeren Grundstückswert zu kompensieren. Der geringere Grundstückswert entsteht dadurch, dass die Baufelder MK2 und MK3 nach der intendierten Bebauungsplanänderung im Hinblick auf die Baumasse weniger genutzt werden können, als es auf der Basis des derzeit geltenden Bebauungsplanes aus dem Jahre 2008 der Fall ist.


Zudem sollen mit der Übernahme der Erschließungsleistungen durch die Stadt auch die von der STRABAG geltend gemachten, im Vertrauen auf das Bestehen des Bebauungsplanes getätigten vergeblichen Aufwendungen ausgeglichen werden. Weiterhin bestehen bleiben soll die Verpflichtung der STRABAG, die Verlängerung der Kleinschmidtstraße und die Oberflächen der Fußgängerbereiche auf dem eigenen Grundstück herzustellen.

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