Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen

Sie können für die Errichtung der folgenden Anlagen auf Antrag einen Zuschuss erhalten (Basisförderung):

  • Solarkollektoren (auch Erweiterungen)
    • Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
    • Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
    • Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen
  • Biomasseanlagen
    • Pelletkessel (auch Kombikessel)
    • Pelletöfen mit Wassertasche
    • Holzhackschnitzelkessel
    • Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher
  • effiziente Wärmepumpen (mit Erreichung bestimmter Mindestjahresarbeitszahlen)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums.

Im Rahmen der Innovationsförderung werden besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert. Dazu gehören:

  • große Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung
  • Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • Solarkollektoranlagen zur Kälteerzeugung
  • Solarkollektoranlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen.
  • Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen (Errichtung einer Biomasseanlage mit Abgaswärmetauscher oder -wäscher oder Nachrüstung einer bestehenden Biomasseanlage mit diesen Komponenten)
  • Partikelabscheider in Biomasseanlagen (elektrostatischer Abscheider, filternder Abscheider, Abscheider als Abgaswäscher ohne Nutzungsmöglichkeit des durch Abgaskondensation erzielbaren Wärmeertrags)

Hinweis: Für die Innovationsförderung beachten Sie bitte die besonderen Hinweise des BAFA zu den Förderbedingungen und dem Antragsverfahren.

Eine Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpenanlagen, Windkraftanlagen) wird ergänzend gefördert, wenn sie in folgenden Einrichtungen erfolgt:

  • Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren,
  • überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern,
  • allgemeinbildenden Schulen,
  • Fachhochschulen und Universitäten oder
  • Kirchen

Neben der Basisförderung gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer zum Beispiel Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Über die konkreten Voraussetzungen und die einzelnen Förderbeträge können Sie sich im Detail auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informieren:

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind.

Zuständige Stelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bei der Auswahl einer Anlage sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nutzen sie hierzu die oben verlinkten Informationen und lassen Sie sich bei Bedarf vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beraten.

Verfahrensablauf

Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene, jeweils aktuelle Antragsformular verwenden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA. Sie stehen Ihnen auch zum Download unter "Formulare Onlinedienste" zur Verfügung.

Fristen

Diese Personen und Einrichtungen müssen Anträge an das BAFA innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage stellen:

  • Privatpersonen
  • Kommunen,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • kommunale Zweckverbände und
  • gemeinnützige Organisationen (zum Beispiel eingetragene Vereine)

Folgende Personen und Einrichtungen müssen Anträge auf Investitionszuschüsse unbedingt vor Vorhabensbeginn (Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages) einreichen:

  • kleine oder mittlere Unternehmen (KMU),
  • Unternehmen (KMU), an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind oder
  • freiberuflich Tätige

Bei der Innovationsförderung gelten abweichende Fristen.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag
  • Fachunternehmererklärung (ist Bestandteil des Antragsformulars)
  • Rechnung (in Kopie)
  • bei Solarkollektoranlagen und Biomasseverfeuerungsanlagen zusätzlich, wenn der Effizienzbonus beantragt wird:
    • Energieausweis (in Kopie)
  • bei Wärmepumpen zusätzlich:
    • Nachweis der Wohn- und Nutzfläche in Kopie (zum Beispiel Wohnflächenberechnung, Grundrisspläne mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Wohnflächen, Kaufverträge)

Hinweis: Für die Innovationsförderung gilt ein besonderes Antragsverfahren. Hier müssen abhängig von der Anlage verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich auf den oben verlinkten Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.06.2014 freigegeben.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×