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Leistungen

Ausländerzentralregister - Auskunft beantragen

Im Ausländerzentralregister werden persönliche Daten von Ausländerinnen und Ausländern gespeichert, die länger als 90 Tage in Deutschland leben oder gelebt haben. Es enthält Daten wie:

  • Personalien,
  • die aktenführende Ausländerbehörde und
  • Angaben zum Aufenthaltstitel.

Daten werden auch bei aufenthaltsrechtlich relevanten Anlässen erfasst, zum Beispiel bei der Asylantragstellung.

Möchten Sie eine Auskunft Ihrer im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten erhalten, müssen Sie beim BVA einen Antrag stellen. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten an Unbefugte erfolgt, kann Ihr Antrag erst dann beantwortet werden, wenn Ihre Identität zweifelsfrei überprüft wurde.

Hinweis: Sie können die Auskunft auch durch einen Bevollmächtigten beantragen.

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Richard-Byrd-Straße 6

50829 Köln

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Ausländerzentralregister können Sie schriftlich oder persönlich beantragen.

Schriftliche Beantragung:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
  • Senden Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das BVA.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie per Post die gewünschte Auskunft aus dem Ausländerzentralregister.

Persönliche Beantragung:

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem BVA. Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Stellen Sie persönlich beim BVA Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie per Post die gewünschte Auskunft.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Identitätsnachweis:
    • im Inland durch:
      • Beglaubigung der Unterschrift auf dem Auskunftsersuchen oder
      • Vorlage eines amtlichen Ausweises bei persönlichem Erscheinen beim Bundesverwaltungsamt
    • im Ausland durch:
      • Beglaubigung der Unterschrift auf dem Auskunftsersuchen durch die Auslandsvertretung oder eine Behörde des Herkunftsstaates oder
      • ein separates Schreiben eines Notars zur Unterschriftbeglaubigung mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers

Hinweis: Bitte fügen Sie eine Übersetzung der Unterschriftsbeglaubigung bei, wenn diese nicht in deutscher Sprache erfolgt ist. Möchten Sie die Auskunft durch einen Bevollmächtigten beantragten, muss die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt sein (Ausnahme: der Bevollmächtigte ist ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt).

Kosten

in der Regel keine

Hinweis: Es können Kosten an anderer Stelle anfallen, zum Beispiel für die Beglaubigung von Ausweisdokumenten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesinnenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.09.2019 freigegeben.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

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