Logo www.service-bw.de - Ihre Verwaltung im Netz

Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert. Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen personalisierten Zugang einrichten und persönliche Dokumente sicher abzuspeichern, um sie jederzeit elektronisch verfügbar zu haben.

Symbolfoto Einfache Sprache
Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.

Leistungen

Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen

Wenn Sie als Ausländer oder Ausländerin im Besitz einer Duldung sind und einer Erwerbstätigkeit nachgehen beziehungsweise nachgehen möchten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Achtung: Die Beschäftigung dürfen Sie erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Arbeitserlaubnis erhalten haben. Die Arbeitserlaubnis müssen Sie schon für die bestehende Duldung beantragen.

Hinweis: Geduldete mit einer Ausbildungsduldung haben nach erfolgreichem Abschluss ihrer qualifizierten Berufsausbildung einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung für die Dauer von zwei Jahren, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Zuständige Stelle

die Ausländerbehörde

Ausländerbehörde ist

  • wenn Sie in einem Stadtkreis oder einer großen Kreisstadt wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: das Landratsamt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Sie erfüllen die Passpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Sie verfügen über
    • eine in Deutschland absolvierte qualifizierte Berufsausbildung, eine nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften geregelte Ausbildung in einer Pflegehilfstätigkeit oder einen in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss oder
    • einen im Ausland erworbenen Hochschulabschluss und eine ununterbrochene zweijährige berufliche Erfahrung in Deutschland oder
    • eine qualifizierte Beschäftigung, die Sie seit drei Jahren ununterbrochen ausüben und waren innerhalb des letzten Jahres vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht auf öffentliche Mittel angewiesen.
  • Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
  • Die Bundesagentur für Arbeit erteilt die erforderliche Zustimmung zur Beschäftigung.

Hinweis: Ob Sie die Arbeitserlaubnis erhalten, richtet sich nach den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland und der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt.
Ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis kann Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

In folgenden Fällen erhalten Sie keine Aufenthaltserlaubnis:

  • Sie haben die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht.
  • Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert.
  • Sie stehen mit extremistischen oder terroristischen Organisationen in Verbindung oder unterstützen diese.
  • Sie wurden wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt. Darunter fallen nicht:
    • Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen und
    • Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz nur von Ausländern oder Ausländerinnen begangen werden können

Verfahrensablauf

Sie müssen den Aufenthaltstitel schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, wenn diese erforderlich ist.

Anschließend erhalten Sie entweder die Aufenthaltserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Erfüllung der Passpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis Ihrer Berufsausbildung oder Ihres Studiums beziehungsweise Nachweis Ihrer qualifizierten Beschäftigung in den letzten drei Jahren
  • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

Kosten

  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr oder über ein Jahr: EUR 100,00
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: EUR 96,00
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00

Hinweise

Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau und noch nicht volljährige Kinder haben nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Familiennachzug.
Sie dürfen ebenfalls erwerbstätig sein.

Wenn Sie selbständig tätig sein wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • § 18 Beschäftigung
  • § 19d Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
  • § 21 Selbstständige Tätigkeit
  • § 39 Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Freigabevermerk

09.07.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×